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AdLDAV
Verordnung zur Durchführung des § 61a des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Schlussformel Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.
AdLDAV
Eingangsformel
§ 1
Datenabgleich durch Vermittlungsstellen, einzubeziehende Personen
§ 3
Datenübermittlung an die Vermittlungsstellen
§ 4
Datenabgleich
§ 5
Rückübermittlung an die landwirtschaftliche Alterskasse
§ 6
Anfragedatensatz
§ 7
Verfahren der Datenübermittlung
§ 8
Übermittlung durch Datenfernübertragung
§ 11
Inkrafttreten
Schlussformel