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Rebflächenrodungsverordnung
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Rebflächenrodungsverordnung
Verordnung über die Gewährung von Prämien für die endgültige Aufgabe des Weinbaus
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Rebflächenrodungsverordnung
Eingangsformel
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Bestimmung der Rebflächen
§ 3
Verfahren und Höhe der Prämie
§ 4
Bedingungen und Mindestrodungsfläche
§ 5
Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten