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Rebflächenrodungsverordnung
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Rebflächenrodungsverordnung
Verordnung über die Gewährung von Prämien für die endgültige Aufgabe des Weinbaus
§ 2 Bestimmung der Rebflächen
Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass für bestimmte Rebflächen eine Prämie für die endgültige Aufgabe des Weinbaus nach Maßgabe der in
§ 1
genannten Bestimmungen gewährt werden kann.
Rebflächenrodungsverordnung
Eingangsformel
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Bestimmung der Rebflächen
§ 3
Verfahren und Höhe der Prämie
§ 4
Bedingungen und Mindestrodungsfläche
§ 5
Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten