freiRecht
Post-Universaldienstleistungsverordnung

Post-Universaldienstleistungsverordnung

§ 4 Qualitätsmerkmale der Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften

Zeitungen und Zeitschriften sind im Rahmen des betrieblich Zumutbaren bedarfsgerecht zu befördern. ²§ 2 Nr. 4 und 5 gilt entsprechend.