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Post-Universaldienstleistungsverordnung
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Post-Universaldienstleistungsverordnung
§ 4 Qualitätsmerkmale der Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften
Zeitungen und Zeitschriften sind im Rahmen des betrieblich Zumutbaren bedarfsgerecht zu befördern.
²
§ 2 Nr. 4 und 5
gilt entsprechend.
Post-Universaldienstleistungsverordnung
Eingangsformel
§ 1
Universaldienst
§ 2
Qualitätsmerkmale der Briefbeförderung
§ 3
Qualitätsmerkmale der Paketbeförderung
§ 4
Qualitätsmerkmale der Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften
§ 5
Bürgereingabe
§ 6
Entgelte
§ 7
Inkrafttreten
Schlussformel