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Pflege-Buchführungsverordnung

Pflege-Buchführungsverordnung

Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen

Eingangsformel

Auf Grund des § 83 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014) verordnet die Bundesregierung und auf Grund des durch Artikel 1 Nr. 8 des Gesetzes vom 19. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2355) eingefügten und durch Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a des Gesetzes vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1377) geänderten § 330 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs verordnet das Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft:

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen richten sich nach dieser Verordnung, unabhängig davon, ob die Pflegeeinrichtung Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, und unabhängig von der Rechtsform der Pflegeeinrichtung. ²Rechnungs-, Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Vorschriften bleiben unberührt.

(2) Pflegeeinrichtungen im Sinne dieser Verordnung sind

1.
ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste),
2.
teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime),
mit denen ein Versorgungsvertrag nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch besteht (zugelassene Pflegeeinrichtungen). ²Erbringt eine zugelassene Pflegeeinrichtung neben Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch andere Sozialleistungen im Sinne des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (gemischte Einrichtung), so sind ihre Rechnungs- und Buchführungspflichten nach dieser Verordnung auf die Leistungen beschränkt, für die sie nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch als Pflegeeinrichtung zugelassen ist.

§ 2 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3 Buchführung, Inventar

(1) Die Pflegeeinrichtungen führen ihre Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. ²Für Buchführung und Inventar gelten die §§ 238 bis 241 des Handelsgesetzbuchs.

(2) Die Konten sind nach dem Kontenrahmen der Anlage 4 einzurichten. ²Bei Verwendung eines hiervon abweichenden Kontenplanes hat die Pflegeeinrichtung durch ein ordnungsmäßiges Überleitungsverfahren die Umschlüsselung auf den Kontenrahmen nach Satz 1 zu gewährleisten.

§ 4 Jahresabschluß

(1) Der Jahresabschluß der Pflegeeinrichtung besteht aus:

1.
der Bilanz, gegliedert nach Anlage 1,
2.
der Gewinn- und Verlustrechnung, gegliedert nach Anlage 2, sowie
3.
dem Anhang einschließlich des nach den Anlagen 3a und 3b gegliederten Anlagen- und Fördernachweises.
²Der Jahresabschluß ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufzustellen. ³Für die Aufstellung und den Inhalt des Jahresabschlusses gelten § 242, § 243 Abs. 1 und 2, die §§ 244 bis 256a, 264 Absatz 1a und 2, § 265 Abs. 2, 5 und 8, § 268 Abs. 3, die §§ 272, 274, 275 Absatz 4, § 277 Absatz 1 und 3 Satz 1, § 284 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs sowie Artikel 28, 42 bis 44 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch.

(2) Soweit ein Träger mehrere Pflegeeinrichtungen betreibt, die keine Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind, kann er diese in einem Jahresabschluß zusammenfassen. ²Dabei ist der Anlagen- und Fördernachweis nach den Anlagen 3a und 3b für jede Pflegeeinrichtung gesondert zu erstellen. ³§ 7 bleibt unberührt.

(3) Bei gemischten Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2 kann der Träger

1.
einen auf die Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch begrenzten Jahresabschluß (Teil-Jahresabschluß) erstellen oder
2.
unter Verwendung der Anlagen 3a und 3b die Erträge und Aufwendungen seiner Pflegeeinrichtungen in einer nach Anlage 2 gegliederten Teil-Gewinn- und Verlustrechnung so zusammenfassen, daß sie von den anderen Leistungsbereichen der Einrichtung getrennt sind. ²Ist eine Abgrenzung nicht möglich, haben die erforderlichen Zuordnungen zu den verschiedenen Leistungsbereichen auf der Grundlage von vorsichtigen und wirklichkeitsnahen Schätzungen zu erfolgen. ³§ 7 bleibt unberührt.

§ 5 Einzelvorschriften zur Bilanz

(1) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind in der Bilanz höchstens zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, anzusetzen. ²Kann eine zugelassene Pflegeeinrichtung, die erstmals nach den Grundsätzen dieser Verordnung eine Bewertung des Anlagevermögens vornimmt, zum Stichtag der Eröffnungsbilanz die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht ohne unvertretbaren Aufwand ermitteln, so sind den Preisverhältnissen des vermutlichen Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkts entsprechende Erfahrungswerte als Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. ³Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die bei Pflegeheimen am 1. Januar 1997, bei Pflegediensten am 1. Januar 1998 bis auf einen Erinnerungsposten abgeschrieben sind, können mit diesem Restbuchwert angesetzt werden.

(2) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die mit öffentlichen Fördermitteln oder sonstigen Zuwendungen Dritter angeschafft oder hergestellt worden sind, sind auf der Aktivseite der Bilanz mit dem Bruttowert anzusetzen. ²Auf der Passivseite der Bilanz sind die bereits zweckentsprechend verwendeten Fördermittel oder Zuwendungen als Sonderposten gesondert auszuweisen, vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.

(3) Bei Pflegeeinrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder in einer anderen Rechtsform als der Kapitalgesellschaft sind in der Bilanz unter dem Eigenkapital als "gewährtes Kapital" die Beträge auszuweisen, die der Einrichtung für die Erfüllung ihres Versorgungsauftrags nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch vom Rechtsträger auf Dauer zur Verfügung gestellt werden. ²Sonstige Einlagen des Rechtsträgers sind als Kapitalrücklagen auszuweisen. ³Für Gewinnrücklagen gilt § 272 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs entsprechend.

(4) Sind der Pflegeeinrichtung vor Aufnahme in den Landespflegeplan für Lasten aus Darlehen Fördermittel bewilligt worden, so ist in Höhe des Teils der jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, der nicht durch den Tilgungsanteil der Fördermittel gedeckt ist, in der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensförderung" zu bilden. ²Ist der Tilgungsanteil der Fördermittel aus der Darlehensförderung höher als die jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, so ist in der Bilanz in Höhe des überschießenden Betrages auf der Passivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensförderung" zu bilden.

(5) In Höhe der Abschreibungen auf die aus Eigenmitteln des Trägers der Pflegeeinrichtung vor Beginn der Förderung beschafften Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die ein Ausgleich für die Abnutzung in der Zeit ab Beginn der Förderung verlangt werden kann, ist in der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung" zu bilden.

§ 6 Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen

Für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Aufbewahrungsfristen und die Vorlegung von Unterlagen gelten die §§ 257 und 261 des Handelsgesetzbuchs.

§ 7 Kosten- und Leistungsrechnung

Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen haben eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen, die eine betriebsinterne Steuerung sowie eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit ermöglicht. ²Die Kosten- und Leistungsrechnung muß die Ermittlung und Abgrenzung der Kosten der jeweiligen Betriebszweige sowie die Erstellung der Leistungsnachweise nach den Vorschriften des Achten Kapitels des Elften Buches Sozialgesetzbuch ermöglichen. Dazu gehören folgende Mindestanforderungen:
1.
Die Pflegeeinrichtungen haben die auf Grund ihrer Aufgaben und Strukturen erforderlichen Kostenstellen zu bilden; dabei kann der Kostenstellenrahmen nach dem Muster der Anlage 5 angewendet werden.
2.
Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar herzuleiten.
3.
Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht nach Kostenstellen zu erfassen; sie sind darüber hinaus den anfordernden Kostenstellen zuzuordnen, soweit dies für die in Satz 1 genannten Zwecke erforderlich ist.
4.
Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht den Kostenträgern zuzuordnen; dabei kann die Kostenträgerübersicht nach dem Muster der Anlage 6 angewendet werden.
5.
Bei Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 oder 3 muß eine verursachungsgerechte Abgrenzung der Kosten und Erträge mit anteiliger Zuordnung auf die verschiedenen Einrichtungen erfolgen; § 4 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

§ 8 Wahlrecht für Kapitalgesellschaften

(1) Pflegeeinrichtungen, die Kapitalgesellschaften im Sinne des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs sind, brauchen auch für Zwecke des Handelsrechts bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung ihres Jahresabschlusses nach dem Handelsgesetzbuch die Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 des Handelsgesetzbuchs nicht anzuwenden. ²Nehmen die Pflegeeinrichtungen nach Satz 1 das Wahlrecht nach Satz 1 in Anspruch, so haben sie bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung die Bilanz nach Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 und den Anlagennachweis nach Anlage 3a zu gliedern. ³Nehmen die Pflegeeinrichtungen nach Satz 1 das Wahlrecht nach Satz 1 nicht in Anspruch, haben sie außerhalb des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zusätzlich gesonderte Dokumente bestehend aus den in Satz 2 näher bezeichneten Unterlagen zu erstellen. Die im Anlagennachweis vorgeschriebenen Angaben sind auch für den Posten "Immaterielle Vermögensgegenstände" und jeweils für die Posten des Finanzanlagevermögens zu machen.

(2) Bei Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Absatz 1 Satz 1 für Zwecke des Handelsrechts gelten die Erleichterungen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs bei der Aufstellung und Feststellung nicht; bei der Offenlegung nach den §§ 325 bis 328 des Handelsgesetzbuchs dürfen § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs mit der Maßgabe angewendet werden, daß in der Bilanz nach Anlage 1 und im Anlagennachweis nach Anlage 3a nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten ausgewiesen werden müssen und daß in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 die Posten 1 bis 8 und 10 zu dem Posten "Rohergebnis" zusammengefaßt werden dürfen.

§ 9 Befreiungen

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind befreit:

1.
Pflegedienste mit bis zu sechs Vollzeitkräften; Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte umzurechnen,
2.
teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege mit bis zu acht Pflegeplätzen,
3.
vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit bis zu zwanzig Pflegeplätzen.
²Für die Ermittlung der Vollzeitkräfte und der Pflegeplätze sind die Durchschnittswerte im abgelaufenen Geschäftsjahr maßgebend. ³Satz 1 gilt nicht für Pflegeeinrichtungen, deren Umsätze aus der Erfüllung ihres Versorgungsauftrages nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (ohne Investitionsaufwendungen) bei Pflegeheimen 500.000 Euro, bei Pflegediensten 250.000 Euro im abgelaufenen Geschäftsjahr übersteigen.

(2) Von den Vorschriften dieser Verordnung können ganz oder teilweise befreit werden:

1.
Pflegedienste mit sieben bis zu zehn Vollzeitkräften; Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte umzurechnen,
2.
teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege mit neun bis zu fünfzehn Pflegeplätzen,
3.
vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit einundzwanzig bis zu dreißig Pflegeplätzen.
²Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. ³Über eine Befreiung und ihre Versagung entscheiden auf Antrag des Trägers der Pflegeeinrichtung die Landesverbände der Pflegekassen gemeinsam im Einvernehmen mit der zuständigen Landesbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Maßstab für diese Ermessensentscheidung ist insbesondere die Frage, ob die mit der Anwendung der Verordnung verbundenen Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu dem erreichbaren Nutzen stehen oder ob die in § 7 gestellten Anforderungen nicht auch auf andere Weise erreicht werden können.

(3) Pflegeeinrichtungen, die nach Absatz 1 oder 2 von den Vorschriften dieser Verordnung befreit sind, haben eine vereinfachte Einnahmen- und Ausgabenrechnung zu führen, die den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht; als Mindestanforderung gelten die in § 259 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgeführten Rechenschaftspflichten entsprechend. ²Die Auskunfts- und Nachweispflichten der Pflegeeinrichtungen nach dem Siebten und Achten Kapitel des Elften Buches Sozialgesetzbuch bleiben unberührt.

§ 10 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 334 Abs. 1 Nr. 6 des Handelsgesetzbuchs handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Pflegeeinrichtung, die Kapitalgesellschaft ist, bei der Aufstellung oder Feststellung des Jahresabschlusses
1.
entgegen § 8 Abs. 1 Satz 2
a)
die Bilanz nicht nach Anlage 1,
b)
die Gewinn- und Verlustrechnung nicht nach Anlage 2,
c)
den Anlagennachweis nicht nach Anlage 3a

gliedert oder
2.
entgegen § 8 Abs. 1 Satz 4 die dort bezeichneten zusätzlichen Angaben im Anlagennachweis nicht, nicht in der vorgeschriebenen Form oder nicht mit dem vorgeschriebenen Inhalt macht.

§ 11 Inkrafttreten und Übergangsvorschriften

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.

(2) § 279 des Handelsgesetzbuchs ist letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. ²Die Anlagen 1 und 4 mit den Änderungen, die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) und durch Artikel 6 Nummer 3 bis 5 der Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 9. Juni 2011 (BGBl. I S. 1041) erfolgt sind, sind erstmals auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2009, im Fall des Artikels 66 Absatz 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch nach dem 31. Dezember 2008 beginnen. ³Die Anlagen 1 und 4 in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung sind letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. Soweit im Übrigen in dieser Verordnung auf Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) verwiesen wird, gelten die in den Artikeln 66 und 67 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch enthaltenen Übergangsregelungen entsprechend. Artikel 66 Abs. 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch gilt entsprechend.

(3) Die §§ 4, 8 und 10, das Formblatt für die Bilanz (Anlage 1), die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) sowie die Kontenrahmen für die Buchführung in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) sind erstmals auf Jahresabschlüsse für nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahre und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 8 Absatz 1 Satz 3 anzuwenden.

(4) § 4 Absatz 1 Satz 3 und die Nummern 4a, 8, 22 und 28 der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 21. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3076) sind erstmals auf Jahresabschlüsse für nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahre und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 8 Absatz 1 Satz 3 anzuwenden.

(5) Die Nummern 1 bis 3 der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2), der Kontenrahmen für die Buchführung (Anlage 4) sowie die Anlagen 5 und 6 in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 21. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3076) sind erstmals auf Jahresabschlüsse für nach dem 31. Dezember 2016 beginnende Geschäftsjahre und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 8 Absatz 1 Satz 3 anzuwenden.

Schlußformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Anlage 1 Gliederung der Bilanz*)



Aktivseite

A. Anlagevermögen:

I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte (KUGr.0800) ......
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten (KUGr.0801) ......
3. Geschäfts- oder Firmenwert (KUGr.0802) ......
4. geleistete Anzahlungen (KUGr.0803) ...... ........

II. Sachanlagen:
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit
Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten
auf fremden Grundstücken
(KGr.01, KUGr.040 u. 042) ........................ ......
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit
Wohnbauten einschließlich der Wohnbauten auf
fremden Grundstücken
(KGr.02, KUGr.041 u. 042, soweit nicht
unter 1.) ....................................... ......
3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
ohne Bauten (KGr.03) ............................. ......
4. Technische Anlagen (KGr.05) ...................... ......
5. Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge
(KGr.06 ohne KUGr.063) ........................... ......
6. Fahrzeuge (KUGr.063) ............................. ......
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
(KGr.07) ......................................... ...... ........
------

III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen**)
(KUGr.081) ....................................... ......
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen**)
(KUGr.082) ....................................... ......
3. Beteiligungen (KUGr.083) ......................... ......
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht**) (KUGr.084) ..... ......
5. Wertpapiere des Anlagevermögens (KUGr.085) ....... ......
6. Sonstige Finanzanlagen (KUGr.086) ................ ...... ........
------

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (KUGr.101) ....... ......
2. Geleistete Anzahlungen (KUGr.102) ................ ...... ........
------

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(KGr.11), ........................................ ......
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr .......................................
2. Forderungen an Gesellschafter oder Träger
der Einrichtung (KUGr.160), ...................... ......
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr .......................................
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen**)
(KUGr.161), ...................................... ......
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr .......................................
4. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht**)
(KUGr.162), ...................................... ......
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr .......................................
5. Forderungen aus öffentlicher Förderung
(KGr.14), ........................................ ......
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr .......................................
6. Forderungen aus nicht-öffentlicher Förderung
(KGr.15), ........................................ ......
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr .......................................
7. Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital**) ......
(KUGr.165) .......................................
8. Sonstige Vermögensgegenstände (KUGr.163, 164) ...... ........
------
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

III. Wertpapiere des Umlaufvermögens
(KGr.13), ........................................... ........
davon Anteile
an verbundenen Unternehmen ..........................

IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks (KGr.12) ................................ ........

C. Ausgleichsposten
1. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
(KUGr.171) ............................................ ......
2. Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung
(KUGr.172) ............................................ ...... ........
------

D. Rechnungsabgrenzungsposten
(KGr.18) ................................................. ........

E. Aktive latente Steuern**) (KUGr.164) ........

F. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ........

G. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ........
-------------------------------------------------------------------------------
........
========
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*) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Bilanz.
**) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften

Passivseite

A. Eigenkapital
1. Eingefordertes Kapital (KUGr.2003)
Gezeichnetes Kapital (KUGr.2001)
abzüglich nicht eingeforderter ausstehender
Einlagen (KUGr.2002) .................................. ...... ........
2. Kapitalrücklagen (KUGr.201) ........................... ......
3. Gewinnrücklagen (KUGr.202) ............................ ......
4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (KUGr.203) ............... ......
5. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag (KUGr.204) ........... ...... ........
------

B. Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen
zur Finanzierung des Sachanlagevermögens
1. Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für
Investitionen (KGr.21) ................................ ......
2. Sonderposten aus nicht-öffentlicher Förderung für
Investitionen (KGr.22) ................................ ...... ........
------

C. Rückstellungen (KGr.24) .................................. ........

D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
(KGr.30), ............................................ ......
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr ....................................
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
(KGr.31), ............................................ ......
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr ....................................
3. Erhaltene Anzahlungen (KGr.34), ...................... ......
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr ....................................
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern oder dem
Träger der Einrichtung (KUGr.354), ................... ......
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr ....................................
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen**)
(KUGr.355), .......................................... ......
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr ....................................
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht**) (KUGr.356), ........ ......
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr ....................................
7. Verbindlichkeiten aus öffentlichen Fördermitteln
für Investitionen (KGr.32), .......................... ......
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr ....................................
8. Verbindlichkeiten aus nicht-öffentlicher Förderung
für Investitionen (KGr.33), .......................... ......
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr ....................................
9. Sonstige Verbindlichkeiten (KUGr.350
bis 353, 357, KGr.36) ................................ ......
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr .......
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit ..............
10. Verwahrgeldkonto (KGr.37) ............................ ...... ........
------

E. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KGr.23) ......... ........

F. Rechnungsabgrenzungsposten (KGr.38) ........................ ........

G. Passive latente Steuern (KGr.39)**) ...................... ........
-------------------------------------------------------------------------------
........
========
Eventualverbindlichkeiten aus Ansprüchen auf
Erstattung von Fördermitteln
----------
*) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Bilanz.
**) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.

Anlage 2 Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung



1. Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer
Pflege sowie aus Kurzzeitpflege
(KGr. 40 bis 43) ..................................... ......
2. Erträge aus Unterkunft und Verpflegung
(KUGr. 416, 426, 436) ................................ ......
3. Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen
(KUGr. 417, 4191, 427, 437) .......................... ......
4. Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten
gegenüber Pflegebedürftigen
(KUGr. 464) .......................................... ......
4a. Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs
(KUGr. 480 bis 485, 488; KGr. 55),
soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten ........ ......
5. Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten
(KGr. 44) ............................................ ......
6. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an
fertigen/unfertigen Erzeugnissen und Leistungen
(KUGr. 540) .......................................... ......
7. Andere aktivierte Eigenleistungen
(KUGr. 541) .......................................... ......
8. Sonstige betriebliche Erträge
(KUGr. 486, 487; KGr. 52, 53) ........................ ...... ........
------
9. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter (KGr. 60) ...................... ......
b) Sozialabgaben, Altersversorgung und sonstige
Aufwendungen (KGr. 61 bis 64) ..................... ......
10. Materialaufwand
a) Lebensmittel (KGr. 65) ............................ ......
b) Aufwendungen für Zusatzleistungen (KGr. 66) ....... ......
c) Wasser, Energie, Brennstoffe (KGr. 67) ............ ......
d) Wirtschaftsbedarf/Verwaltungsbedarf (KGr. 68, 70) . ......
11. Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen
(KUGr.685) ........................................... ......
12. Steuern, Abgaben, Versicherungen (KGr.71) ............ ......
13. Sachaufwendungen für Hilfs- und Nebenbetriebe
(KGr.73) ............................................. ......
14. Mieten, Pacht, Leasing (KGr.76) ...................... ...... ........
------ --------

Zwischenergebnis ......................................... ........

15. Erträge aus öffentlicher und nicht-öffentlicher
Förderung von Investitionen (KGr.45, 46; KUGr.486) ... ......
16. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
(KGr.47) ............................................. ......
17. Erträge aus der Erstattung von Ausgleichsposten aus
Darlehns- und Eigenmittelförderung (KUGr.487) ........ ......
18. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/
Verbindlichkeiten (KGr.74) ........................... ......
19. Aufwendungen aus der Zuführung zu Ausgleichsposten
aus Darlehensförderung (KUGr.784) .................... ......
20. Abschreibungen
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
und Sachanlagen (KUGr.750, 751) ................... ......
b) Abschreibungen auf Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände (KUGr. 753, 754) ............. ......
21. Aufwendungen für Instandhaltung und
Instandsetzung (KUGr.771) ............................ ......
22. Sonstige betriebliche Aufwendungen (KUGr.772) ........ ...... ........
------ --------

Zwischenergebnis ......................................... ........

23. Erträge aus Beteiligungen (KUGr.500*), 501) .......... ......
24. Erträge aus Finanzanlagen (KUGr.502*), 503) .......... ......
25. Zinsen und ähnliche Erträge (KGr.51) ................. ......
26. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere
des Umlaufvermögens (KUGr.752) ....................... ......
27. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (KGr.72) ............ ...... ........
------ --------
28. (weggefallen)
29. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag .................... ........
========
----------
*) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.

Anlage 3a Anlagennachweis

Anlage 3b Nachweis der Förderungen nach Landesrecht (Fördernachweis)

Anlage 4 Kontenrahmen für die Buchführung (Kontenklasse 0-8)



Konten-
klasse
Konten-
gruppe
Konten-
unter-
gruppe
Text-Erläuterung
0Kontenklasse 0 Ausstehende Einlagen, Anlagevermögen
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete oder festgesetzte Kapital
01Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
010Bebaute Grundstücke
011Betriebsbauten
012Außenanlagen
02Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten
020Bebaute Grundstücke
021Wohnbauten
022Außenanlagen
03Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
04Bauten auf fremden Grundstücken
040Betriebsbauten
041Wohnbauten
042Außenanlagen
05Technische Anlagen
050in Betriebsbauten
051in Wohnbauten
052in Außenanlagen
06Einrichtung und Ausstattung
060in Betriebsbauten
061in Wohnbauten
062in Außenanlagen
063Fahrzeuge
064Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG's)
065Festwerte in Betriebsbauten
066Festwerte in Wohnbauten
07Anlagen im Bau, Anzahlungen auf Anlagen
070Betriebsbauten
071Wohnbauten
08Immaterielle Vermögensgegenstände, Beteiligungen und andere Finanzanlagen
080Immaterielle Vermögensgegenstände
0800Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
0801entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
0802Geschäfts- und Firmenwert
0803geleistete Anzahlungen
081Anteile an verbundenen Unternehmen*)
082Ausleihungen an verbundene Unternehmern*)
083Beteiligungen
084Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht*)
085Wertpapiere des Anlagevermögens
086sonstige Finanzanlagen
1Kontenklasse 1 Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzung
10Vorräte
101Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
102Geleistete Anzahlungen
11Forderungen aus, geleistete Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen
12Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
13Wertpapiere des Umlaufvermögens
14Forderungen aus öffentlicher Förderung
15Forderungen aus nicht-öffentlicher Förderung
16Sonstige Vermögensgegenstände
160Forderungen an Gesellschafter oder Träger der Pflegeeinrichtung
161Forderungen gegen verbundene Unternehmen*)
162Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht*)
163Vorsteuer
164Sonstige Vermögensgegenstände
165Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital
17Ausgleichsposten
171Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
172Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung
18Rechnungsabgrenzung
19Aktive latente Steuern, Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung, Bilanzverlust
191 Aktive latente Steuern
192 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
193 Bilanzverlust
2Kontenklasse 2 Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen
20Eigenkapital
200Gezeichnetes/festgesetztes (gewährtes) Kapital
2001Gezeichnetes Kapital/festgesetztes Kapital
2002Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
2003Eingefordertes Kapital
201Kapitalrücklagen
202Gewinnrücklagen
203Gewinnvortrag/Verlustvortrag
204Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag
21Sonderposten aus öffentlichen Fördermitteln für Investitionen
22Sonderposten aus nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen
23Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
24Rückstellungen
240Pensionsrückstellungen
241Steuerrückstellungen
242Urlaubsrückstellungen
243Sonstige Rückstellungen
3Kontenklasse 3 Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung
30Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
31Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
32Verbindlichkeiten aus öffentlicher Förderung
33Verbindlichkeiten aus nicht-öffentlicher Förderung
34Erhaltene Anzahlungen
35Sonstige Verbindlichkeiten
350gegenüber Mitarbeitern
351gegenüber Sozialversicherungsträgern
352gegenüber Finanzbehörden
353gegenüber Bewohnern
354Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter oder dem Träger der Einrichtung
355Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen*)
356Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht*)
357Sonstige Verbindlichkeiten
36Umsatzsteuer
37Verwahrgeldkonto
38Rechnungsabgrenzung
39Passive latente Steuern
4Kontenklasse 4 Betriebliche Erträge
40Erträge aus ambulanten Pflegeleistungen
400Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 1
4000Pflegekasse
4001Sozialhilfeträger
4002Selbstzahler
4003Übrige
401Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 2
4010Pflegekasse
4011Sozialhilfeträger
4012Selbstzahler
4013Übrige
402Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 3
4020Pflegekasse
4021Sozialhilfeträger
4022Selbstzahler
4023Übrige
403Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 4
4030Pflegekasse
4031Sozialhilfeträger
4032Selbstzahler
4033Übrige
404Erträge aus Leistungen der häuslichen Pflegehilfe bei Pflegegrad 5
4040Pflegekasse
4041Sozialhilfeträger
4042Selbstzahler
4043Übrige
405Erträge aufgrund häuslicher Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
406Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel
407Sonstige Erträge aus ambulanten Pflegeleistungen
4070Erträge aus der Erbringung von Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI
4071Weitere sonstige Erträge aus ambulanten Pflegeleistungen
4072Erträge aus ambulanten Pflegedienstleistungen in anderen Ländern
41Erträge aus teilstationären Pflegeleistungen
410Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1
4100Pflegekasse
4101Sozialhilfeträger
4102Selbstzahler
4103Übrige
411Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2
4110Pflegekasse
4111Sozialhilfeträger
4112Selbstzahler
4113Übrige
412Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3
4120Pflegekasse
4121Sozialhilfeträger
4122Selbstzahler
4123Übrige
413Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4
4130Pflegekasse
4131Sozialhilfeträger
4132Selbstzahler
4133Übrige
414Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5
4140Pflegekasse
4141Sozialhilfeträger
4142Selbstzahler
4143Übrige
415Erträge aus zusätzlicher Betreuung und Aktivierung (§ 43b SGB XI)
4150Pflegekasse
4151Sozialhilfeträger
416Erträge aus Unterkunft und Verpflegung
417Erträge aus Zusatzleistungen
4170Erträge aus Zusatzleistungen: Pflege
4171Erträge aus Zusatzleistungen: Unterkunft und Verpflegung
418Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel
419Sonstige Erträge aus teilstationären Pflegeleistungen
4190Erträge aus der Erbringung von Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI
4191Erträge aus Transportleistungen
4192Weitere sonstige Erträge aus teilstationären Pflegeleistungen
42Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen
420Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1
4200Pflegekasse
4201Sozialhilfeträger
4202Selbstzahler
4203Übrige
421Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2
4210Pflegekasse
4211Sozialhilfeträger
4212Selbstzahler
4213Übrige
422Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3
4220Pflegekasse
4221Sozialhilfeträger
4222Selbstzahler
4223Übrige
423Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4
4230Pflegekasse
4231Sozialhilfeträger
4232Selbstzahler
4233Übrige
424Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5
4240Pflegekasse
4241Sozialhilfeträger
4242Selbstzahler
4243Übrige
425Erträge aus zusätzlicher Betreuung und Aktivierung (§ 43b SGB XI)
4250Pflegekasse
4251Sozialhilfeträger
426Erträge aus Unterkunft und Verpflegung
427Erträge aus Zusatzleistungen
4270Erträge aus Zusatzleistungen: Pflege
4271Erträge aus Zusatzleistungen: Unterkunft und Verpflegung
428Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel
429Sonstige Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen
43Erträge aus Kurzzeitpflegeleistungen
430Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1
4300Pflegekasse
4301Sozialhilfeträger
4302Selbstzahler
4303Übrige
431Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2
4310Pflegekasse
4311Sozialhilfeträger
4312Selbstzahler
4313Übrige
432Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3
4320Pflegekasse
4321Sozialhilfeträger
4322Selbstzahler
4323Übrige
433Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4
4330Pflegekasse
4331Sozialhilfeträger
4332Selbstzahler
4333Übrige
434Erträge aus Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5
4340Pflegekasse
4341Sozialhilfeträger
4342Selbstzahler
4343Übrige
435Erträge aus zusätzlicher Betreuung und Aktivierung (§ 43b SGB XI)
4350Pflegekasse
4351Sozialhilfeträger
436Erträge aus Unterkunft und Verpflegung
437Erträge aus Zusatzleistungen
4370Erträge aus Zusatzleistungen: Pflege
4371Erträge aus Zusatzleistungen: Unterkunft und Verpflegung
438Erträge aufgrund von Regelungen über Pflegehilfsmittel
439Sonstige Erträge aus Kurzzeitpflegeleistungen
4390Erträge aus der Erbringung von Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI
4391Weitere sonstige Erträge aus Kurzzeitpflegeleistungen
44Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten
440für ambulante Pflegeleistungen
441für teilstationäre Pflegeleistungen
442für vollstationäre Pflegeleistungen
443für Leistungen der Kurzzeitpflege
45Erträge aus öffentlicher Förderung für Investitionen
450in ambulanten Pflegeeinrichtungen
451in teilstationären Pflegeeinrichtungen
452in vollstationären Pflegeeinrichtungen
453in Einrichtungen der Kurzzeitpflege
46Erträge aus nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen
460in ambulanten Pflegeeinrichtungen
461in teilstationären Pflegeeinrichtungen
462in vollstationären Pflegeeinrichtungen
463in Einrichtungen der Kurzzeitpflege
464Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionsaufwendungen gegenüber Pflegebedürftigen
(§ 82 Abs. 3 und 4 SGB XI)
47Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
470bei ambulanten Pflegeeinrichtungen
471bei teilstationären Pflegeeinrichtungen
472bei vollstationären Pflegeeinrichtungen
473bei Einrichtungen der Kurzzeitpflege
48Rückvergütungen, Erstattungen, Sachbezüge, Erträge aus Sonderrechnungen
480Erstattungen des Personals für freie Station
481Erstattungen des Personals für Unterkunft
482Erstattungen des Personals für Verpflegung
483Sonstige Erstattungen
484Erträge aus Hilfsbetrieben
485Erträge aus Nebenbetrieben
486Erträge aus Betriebskostenzuschüssen für sonstige ambulante Leistungen (außerhalb des SGB XI)
487Erträge aus der Erstattung von Ausgleichsposten aus Darlehens- und Eigenmittelförderung
488Sonstige Erträge aus Sonderrechnungen
49frei
5Kontenklasse 5 Andere Erträge
50Erträge aus Beteiligungen und Finanzanlagen
500Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen*)
501Erträge aus anderen Beteiligungen
502Erträge aus Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen*)
503Erträge aus anderen Finanzanlagen
51Zinsen und ähnliche Erträge
510Zinsen und ähnliche Beträge aus verbundenen Unternehmen*)
511Zinsen für Einlagen bei Kreditinstituten
512Zinsen aus Wertpapieren des Umlaufvermögens
513Zinsen für Forderungen
514Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
52Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens
53Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
54Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen
540Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen oder Leistungen
541Andere aktivierte Eigenleistungen
55Sonstige Erträge
56frei
560frei
561frei
562frei
57frei
58frei
59frei
6Kontenklasse 6 Aufwendungen
60Löhne und Gehälter
600Leitung der Pflegeeinrichtung
601Pflegedienst
602Betreuungsdienst
603Hauswirtschaftlicher Dienst
604Verwaltungsdienst
605Technischer Dienst
606Sonstige Dienste
61Gesetzliche Sozialabgaben (Aufteilung wie 600 bis 606)
62Altersversorgung (Aufteilung wie 600 bis 606)
63Beihilfen und Unterstützungen (Aufteilung wie 600 bis 606)
64Sonstige Personalaufwendungen (Aufteilung wie 600 bis 606)
65Lebensmittel
66Aufwendungen für Zusatzleistungen
67Wasser, Energie, Brennstoffe
68Wirtschaftsbedarf/Verwaltungsbedarf
680Materialaufwendungen
6800Eigenfinanzierung
6801Finanzierung nach Landesrecht
681Bezogene Leistungen
682Büromaterial
683Telefon
684Sonstiger Verwaltungsbedarf
685Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen
69frei
7Kontenklasse 7 weitere Aufwendungen
70Aufwendungen für Verbrauchsgüter gemäß § 82 Abs. 2 Nr. 1, 2. Halbsatz SGB XI (soweit nicht in anderen Konten verbucht)
71Steuern, Abgaben, Versicherungen
710Steuern
711Abgaben
712Versicherungen
72Zinsen und ähnliche Aufwendungen
720Zinsen für Betriebsmittelkredite
721Zinsen für langfristige Darlehen
722Sonstige Zinsen
723Sonstige Aufwendungen
73Sachaufwendungen für Hilfs- und Nebenbetriebe
74Zuführung von Fördermitteln zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten
740Zuführung von öffentlichen Fördermitteln zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten
741Zuführung von nicht-öffentlichen Zuwendungen zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten
75Abschreibungen
750Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
751Abschreibungen auf Sachanlagen
752Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens
753Abschreibungen auf Forderungen
754Abschreibungen auf sonstige Vermögensgegenstände
76Mieten, Pacht, Leasing
77Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung, sonstige Aufwendungen
771Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung
772Sonstige Aufwendungen
78frei
780frei
781frei
782frei
783frei
784frei
785frei
79frei
8Kontenklasse 8 Eröffnungs- und Abschlußkonten
80frei
81frei
82frei
83frei
84frei
85Eröffnungs- und Abschlußkonten
86Abgrenzung der Erträge, die nicht in die Kostenrechnung eingehen
87Abgrenzung der Aufwendungen, die nicht in die Kostenrechnung eingehen
88Kalkulatorische Kosten
89frei
---------

*): Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.

Anlage 5 Muster, Kostenstellenrahmen für die Kosten- und Leistungsrechnung


90Allgemeine Kostenstellen
900Gebäude einschließlich Grundstücke
901Außenanlagen
902Leitung und Verwaltung der Pflegeeinrichtung
903Hilfs- und Nebenbetriebe
904Ausbildung, Fortbildung
905Personaleinrichtungen (soweit für Betrieb der Einrichtung notwendig)
906Sonstige
91Versorgungseinrichtungen
910Wäscherei (Versorgung)
911Küche (Versorgung)
912Hol- und Bringedienst (Transporte innerbetrieblich)
913Zentrale Sterilisation
914Zentraler Reinigungsdienst
915Energieversorgung (Wasser, Energie, Brennstoffe)
916Sonstige
92Häusliche Pflegehilfe
920Pflegebereich – Pflegegrad 1
921Pflegebereich – Pflegegrad 2
922Pflegebereich – Pflegegrad 3
923Pflegebereich – Pflegegrad 4
924Pflegebereich – Pflegegrad 5
93Teilstationäre Pflege (Tagespflege)
930Pflegebereich – Pflegegrad 1
931Pflegebereich – Pflegegrad 2
932Pflegebereich – Pflegegrad 3
933Pflegebereich – Pflegegrad 4
934Pflegebereich – Pflegegrad 5
94Teilstationäre Pflege (Nachtpflege)
940Pflegebereich – Pflegegrad 1
941Pflegebereich – Pflegegrad 2
942Pflegebereich – Pflegegrad 3
943Pflegebereich – Pflegegrad 4
944Pflegebereich – Pflegegrad 5
95Vollstationäre Pflege
950Pflegebereich – Pflegegrad 1
951Pflegebereich – Pflegegrad 2
952Pflegebereich – Pflegegrad 3
953Pflegebereich – Pflegegrad 4
954Pflegebereich – Pflegegrad 5
96Kurzzeitpflege
960Pflegebereich – Pflegegrad 1
961Pflegebereich – Pflegegrad 2
962Pflegebereich – Pflegegrad 3
963Pflegebereich – Pflegegrad 4
964Pflegebereich – Pflegegrad 5
97Weitere Leistungen
970Zusätzliche Betreuung und Aktivierung nach § 43b SGB XI
971Leistungen nach § 45b Absatz 1 Satz 3 SGB XI
98, 99freibleibend

Anlage 6 Muster, Kostenträgerübersicht


Für teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen
Pflegegrad 1
- Pflegeleistungen
- Unterkunft und Verpflegung
Pflegegrad 2
- Pflegeleistungen
- Unterkunft und Verpflegung
Pflegegrad 3
- Pflegeleistungen
- Unterkunft und Verpflegung
Pflegegrad 4
- Pflegeleistungen
- Unterkunft und Verpflegung
Pflegegrad 5
- Pflegeleistungen
- Unterkunft und Verpflegung
Zusatzleistungen Pflege
Zusatzleistungen Unterkunft und Verpflegung
Für ambulante Pflegeeinrichtungen
Kostenträger sind die in den Vergütungsempfehlungen der Spitzenverbände der Pflegekassen aufgeführten Leistungskomplexe.

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