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NaturwMechAusbV
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NaturwMechAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Naturwerksteinmechaniker/zur Naturwerksteinmechanikerin
§ 6 Berichtsheft
Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen.
²
Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen.
³
Die Ausbildenden haben das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.
NaturwMechAusbV
Eingangsformel
§ 1
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2
Ausbildungsdauer, Fachrichtungen
§ 3
Ausbildungsberufsbild
§ 4
Ausbildungsrahmenplan
§ 5
Ausbildungsplan
§ 6
Berichtsheft
§ 7
Zwischenprüfung
§ 8
Abschlussprüfung
§ 9
Nichtanwendung von Vorschriften
§ 10
Übergangsregelung
§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage
Anlage (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Naturwerksteinmechaniker/zur Naturwerksteinmechanikerin