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Gesetz zur Regelung des Meeresbodenbergbaus

Gesetz zur Regelung des Meeresbodenbergbaus

§ 3 Ausführung durch das Landesamt

Dieses Gesetz wird vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mit Sitz in Hannover und Clausthal-Zellerfeld als einem für diese Aufgabe vom Land Niedersachsen entliehenen Organ des Bundes ausgeführt. ²Das Landesamt unterliegt insoweit der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundes.