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KonsVerLUXV

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Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg

  • Abschnitt 5: Schlussbestimmungen

§ 11 Anwendungszeitpunkt

Diese Verordnung ist erstmals anzuwenden
1.
in den Fällen der §§ 3 bis 5 auf Besteuerungssachverhalte seit dem 11. Juli 2011,
2.
in allen anderen Fällen auf Besteuerungssachverhalte seit dem 17. Oktober 2011.