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KfzTechMstrV

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Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk

  • Abschnitt 2: Vorschriften für die Teile I und II der Meisterprüfung

§ 5 Fachgespräch

Auf der Grundlage der Prüfungsleistungen in der Situationsaufgabe ist ein Fachgespräch zu führen. ²Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die fachlichen Zusammenhänge aufzeigen kann, die der Situationsaufgabe zugrunde liegen, den Ablauf der Situationsaufgabe begründen sowie mit der Situationsaufgabe verbundene berufsbezogenen Probleme und deren Lösungen darstellen kann und dabei in der Lage ist, neue Entwicklungen zu berücksichtigen.