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HandwFWFortbPrV

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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerksordnung

§ 11 Gliederung der Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen

Die Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen gliedert sich in
1.
eine schriftliche Prüfung und
2.
eine mündliche Prüfung.