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Glasermeisterverordnung

Glasermeisterverordnung

Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Glaser-Handwerk

§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. ²Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Glaser-Handwerk vom 9. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3012) außer Kraft.