Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.²Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Glaser-Handwerk vom 9. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3012) außer Kraft.