§ 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1, Sachliche Gliederung) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). ²Eine von dem Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2, Zeitliche Gliederung) abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.
(2) Die Berufsausbildung zum Fotomedienfachmann/zur Fotomedienfachfrau gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
- Kundenorientierung und -beratung:
- 1.1
- Kundenberatung,
- 1.2
- Kundenkommunikation,
- 1.3
- Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten,
- 1.4
- Kundenschulung,
- 1.5
- Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben;
- 2.
- Marketing und Vertrieb:
- 2.1
- Verkauf,
- 2.2
- Sortimentsgestaltung und Präsentation von Waren und Dienstleistungen,
- 2.3
- Markt- und Kundenbeziehungen,
- 2.4
- Elektronischer Geschäftsverkehr, Informations- und Kommunikationssysteme;
- 3.
- Bildaufnahme:
- 3.1
- Bildgestaltung,
- 3.2
- Bilderstellung,
- 3.3
- Bilddatenträger und Speicherprozesse;
- 4.
- Bildbearbeitung und Bildübertragung:
- 4.1
- Bearbeitungs- und Übertragungstechniken,
- 4.2
- Kalibrierung,
- 4.3
- Medienintegration und -vernetzung;
- 5.
- Bildwiedergabe;
- 6.
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
- 6.1
- Kalkulation und Kennziffern,
- 6.2
- Warenwirtschaft;
- 7.
- Qualitätssicherung:
- 7.1
- Qualitätssichernde Maßnahmen,
- 7.2
- Beschwerde und Reklamation;
Abschnitt B
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
- Der Ausbildungsbetrieb:
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
- Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, Personaleinsatz,
- 1.3
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
- Umweltschutz;
- 2.
- Arbeitsorganisation, Information und Kommunikation:
- 2.1
- Planung und Steuerung von Arbeitsabläufen,
- 2.2
- Teamarbeit und Kooperation.