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FlugLSV 1
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FlugLSV 1
Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
Schlussformel Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.
FlugLSV 1
Eingangsformel
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Datenerfassung über den Flugbetrieb
§ 3
Elektronische Datenerfassung und Datenübermittlung
§ 4
Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen
§ 5
Berechnungsverfahren für die Überprüfung von Lärmschutzbereichen
§ 6
Inkrafttreten
Schlussformel