Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission vom 26. September 2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1035/2011 sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1265/2007, (EG) Nr. 1794/2006, (EG) Nr. 730/2006, (EG) Nr. 1033/2006 und (EU) Nr. 255/2010
Signale
1. NOT- UND DRINGLICHKEITSSIGNALE
1.1. Allgemeines
1.2. Notsignale
1.3. Dringlichkeitssignale
2. SIGNALE ZUR WARNUNG UNBEFUGTER LUFTFAHRZEUGE, DIE IN EINEM FLUGBESCHRÄNKUNGSGEBIET, EINEM LUFTSPERRGEBIET ODER EINEM GEFAHRENGEBIET FLIEGEN ODER IM BEGRIFF SIND, IN EINES DIESER GEBIETE EINZUFLIEGEN
3. SIGNALE FÜR DEN FLUGPLATZVERKEHR
3.1. Licht- und Feuerwerkssignale
3.1.1. Anweisungen
Tabelle AP-1-1
Lichtsignal | Von der Flugplatzkontrolle an: | ||
Luftfahrzeuge im Flug | Luftfahrzeuge am Boden | ||
Gerichtet an die betreffenden Luftfahrzeuge(siehe Abbildung A1-1) | Grünes Dauersignal | Landung freigegeben | Start freigegeben |
Rotes Dauersignal | Anderes Luftfahrzeug hat Vorflug, Platzrunde fortsetzen | Halt | |
Grünes Blinksignal | Zwecks Landung zurückkehren (1) | Rollerlaubnis erteilt | |
Rotes Blinksignal | Nicht landen, Flugplatz unbenutzbar | Benutzte Landefläche freimachen | |
Weißes Blinksignal | Auf diesem Flugplatz landen und zum Vorfeld rollen (1) | Zum Ausgangspunkt auf dem Flugplatz zurückkehren | |
Rote Feuerwerkskörper | Ungeachtet aller früheren Anweisungen und Freigaben zur Zeit nicht landen. | ||
(*1) Lande- und Rollfreigaben werden zum gegebenen Zeitpunkt erteilt. |
3.1.2. Bestätigung durch das Luftfahrzeug
3.2. Bodensignale
3.2.1. Landeverbot
Abbildung A1-2
3.2.2. Besondere Vorsicht beim Landeanflug und bei der Landung
Abbildung A1-3
3.2.3. Benutzung der Start- und Landebahnen und der Rollbahnen
Abbildung A1-4
Abbildung A1-5
3.2.4. Geschlossene Start- und Landebahnen oder Rollbahnen
Abbildung A1-6
3.2.5. Richtungen für Start und Landung
Abbildung A1-7
Abbildung A1-8
3.2.6. Richtungsänderung nach rechts nach dem Start und vor der Landung
Abbildung A1-9
3.2.7. Flugverkehrsdienst-Meldestelle
Abbildung A1-10
3.2.8. Segelflugbetrieb
Abbildung A1-11
4. EINWINKZEICHEN
4.1. Vom Einwinker an das Luftfahrzeug
4.1.1. | Die vom Einwinker zu verwendenden Zeichen, bei denen die Hände zur besseren Sichtbarkeit für den Piloten gegebenenfalls durch Lichtquellen ergänzt werden, sind mit Blickrichtung zum Luftfahrzeug
|
4.1.2. | Der Einwinker stellt vor Anwendung der im Folgenden dargestellten Zeichen sicher, dass der Bereich“ in dem das Luftfahrzeug geführt werden soll, frei von Hindernissen ist, mit denen das Luftfahrzeug bei Befolgung von SERA.3301 Buchstabe a zusammenstoßen könnte.
|
4.2. Vom Piloten eines Luftfahrzeugs an einen Einwinker
4.2.1. | Diese Signale sind vom Piloten im Cockpit zu verwenden, wobei die Hände für den Einwinker deutlich sichtbar sein müssen und gegebenenfalls durch Lichtquellen zu ergänzen sind, damit sie für den Einwinker gut erkennbar sind.
|
4.3. Hinweise der Technik/Instandhaltung
4.3.1. | Handzeichen sind nur zu verwenden, wenn Sprachkommunikation für Hinweise der Technik/Instandhaltung nicht möglich ist. |
4.3.2. | Einwinker müssen sicherstellen, dass die Flugbesatzung Hinweise der Technik/Instandhaltung bestätigt. |
5. STANDARDHANDZEICHEN FÜR NOTSITUATIONEN
1. Evakuierung empfohlenDie Evakuierung wird aufgrund der Einschätzung der Lage außerhalb des Luftfahrzeugs durch den Einsatzleiter des Rettungs- und Brandbekämpfungsdienstes empfohlen. Der rechte oder linke Arm wird waagerecht ausgestreckt und die Hand in Augenhöhe hochgehalten. Mit dem Arm wird nach hinten herangewinkt. Der andere Arm wird am Körper gehalten. Bei Nacht — dasselbe Zeichen mit Einwinkstäben. | |
2. Stopp empfohlenEs wird empfohlen, die laufende Evakuierung zu stoppen. Bewegung des Luftfahrzeugs oder andere laufende Tätigkeit stoppen. Arme werden vor dem Kopf an den Gelenken gekreuzt. Bei Nacht — dasselbe Zeichen mit Einwinkstäben. | |
3. Notsituation beherrschtKeine äußeren Anzeichen von Gefahr oder „Alles klar“. Arme werden nach außen und in einem 45-Grad-Winkel nach unten ausgestreckt. Beide Arme werden bis unter Hüfthöhe nach innen geschwenkt und an den Gelenken gekreuzt, dann nach außen bis zur Ausgangsstellung geschwenkt. Bei Nacht — dasselbe Zeichen mit Einwinkstäben. | |
4. FeuerRechte Hand wird in einer Achterbewegung von der Schulter zum Knie geführt, gleichzeitig zeigt die linke Hand auf den Brandherd. Bei Nacht — dasselbe Zeichen mit Einwinkstäben. |