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EG-FGV

EG-FGV

Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge

  • Kapitel 7: Durchführungs- und Schlussvorschriften

§ 38 Harmonisierte Normen

Soweit in dieser Verordnung auf DIN-, EN- oder ISO/IEC-Normen Bezug genommen wird, sind diese im Beuth-Verlag GmbH, Berlin, erschienen. ²Sie sind beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.