Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See
(1) Diese Verordnung schafft eine gemeinschaftliche Regelung für die Haftung und Versicherung bei der Beförderung von Reisenden auf See entsprechend den einschlägigen Bestimmungen:
(2) Ferner wird mit dieser Verordnung der Geltungsbereich dieser Bestimmungen auf die Beförderung von Reisenden auf See innerhalb eines einzelnen Mitgliedstaats auf Schiffen der Klassen A und B gemäß Artikel 4 der Richtlinie 98/18/EG ausgeweitet, und es werden einige ergänzende Anforderungen festgelegt.
(3) Spätestens zum 30. Juni 2013 legt die Kommission einen Gesetzesvorschlag zur Ausweitung dieser Verordnung auf Schiffe der Klassen C und D gemäß Artikel 4 der Richtlinie 98/18/EG vor.