Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen
Die sektoralen zuständigen Behörden sind für die Beaufsichtigung und rechtliche Durchsetzung des Artikels 4 Absatz 1 und der Artikel 5a, 8b, 8c und 8d gemäß den einschlägigen sektoralen Rechtsvorschriften verantwortlich.