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Verordnung (EG) 2004/2252

Verordnung (EG) 2004/2252

Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten

ANHANG

ANHANG

MINDESTSICHERHEITSNORMEN FÜR VON DEN MITGLIEDSTAATEN AUSGESTELLTE PÄSSE UND REISEDOKUMENTE

Einleitung

In diesem Anhang wird das Mindestsicherheitsniveau festgelegt, dem die Pässe und Reisedokumente der Mitgliedstaaten entsprechen müssen. Die Bestimmungen dieses Anhangs betreffen hauptsächlich die Personaldatenseite. Die allgemeinen Sicherheitsmerkmale gelten auch für die anderen Teile der Pässe und Reisedokumente.

Die Personaldatenseite kann aus verschiedenen Ausgangsmaterialien gefertigt sein. Dieser Anhang legt das Mindestsicherheitsniveau für das jeweils verwendete Material fest.

1.   Material

Das Papier, das für die Teile des Passes oder des Reisedokuments verwendet wird, die personenbezogene Daten oder sonstige Angaben enthalten, muss folgenden Mindestanforderungen genügen:

keine optischen Aufheller,
zweistufiges Wasserzeichen,
Sicherheitsreagenzien gegen chemische Rasurmanipulationen,
Melierfasern (teilweise sichtbar und teilweise unter UV-Strahlung fluoreszierend oder unsichtbar und mindestens zweifarbig fluoreszierend),
nach Möglichkeit UV-fluoreszierende Planchetten (für Aufkleber obligatorisch),
nach Möglichkeit Verwendung von Sicherheitsfaden.

Ist die Personaldatenseite als Aufkleber gestaltet, kann bei dem hierfür verwendeten Papier auf das Wasserzeichen verzichtet werden. Gleiches gilt für die Innenseiten des Einbands des Passes oder Reisedokuments. Sicherheitsreagenzien sind auf den Einbandinnenseiten nur erforderlich, wenn dort Eintragungen vorhanden sind.

Der Heftfaden sollte gegen Austausch geschützt sein.

Besteht eine für die Aufnahme von Personaldaten in den Pass oder das Reisedokument eingefügte Karte ausschließlich aus Kunststoff, so lassen sich die für Papier einsetzbaren Echtheitszeichen in der Regel nicht realisieren. Bei Aufklebern und Karten sind die fehlenden Zeichen durch Sicherheitsdrucktechniken, durch Verwendung einer Kopierschutztechnik oder durch Ausstellungstechniken gemäß den Nummern 3, 4 und 5 zu kompensieren, die über die nachfolgenden Mindeststandards hinausgehen.

2.   Personaldatenseite

Der Pass oder das Reisedokument enthält eine maschinenlesbare Personaldatenseite, die Teil 1 (maschinenlesbare Pässe) des Dokuments Nr. 9303 der ICAO entspricht; ihre Ausstellungsweise muss den in dem genannten Dokument enthaltenen Spezifikationen für maschinenlesbare Pässe genügen.

Auf dieser Seite befindet sich auch das Lichtbild des Inhabers, das nicht herkömmlich angebracht, sondern durch die Ausstellungstechniken nach Nummer 5 in das Material der Personaldatenseite integriert wird.

Die Personaldaten werden auf der Seite nach der Titelseite des Passes oder Reisedokuments eingetragen. Personaldaten dürfen auf keinen Fall mehr auf einer Einbandinnenseite eingetragen werden.

Die druckbildliche Gestaltung (Lay-out) der Personaldatenseite muss eine Unterscheidung von den übrigen Passseiten ermöglichen.

3.   Drucktechniken

Es werden folgende Drucktechniken verwendet:

A. Untergrunddruck:

zweifarbig verarbeitete Guillochen oder gleichwertige Strukturen,
Iriseinfärbung, nach Möglichkeit fluoreszierend,
UV-fluoreszierender Aufdruck,
als Fälschungs- und Verfälschungsschutz wirksame Motivgestaltung (insbesondere auf der Personaldatenseite), fakultativ mit Mikroschrift,
Verwendung von Reagenzfarben auf Pass- oder Reisedokumentpapierseiten und Aufklebern,
ist das Pass- oder Reisedokumentpapier gut vor Verfälschungen geschützt, so ist die Verwendung von Reagenzfarben fakultativ.

B. Formulardruck:

Mit integrierter Mikroschrift (falls nicht schon im Untergrunddruck enthalten).

C. Nummerierung:

Auf allen Seiten des Pass- oder Reisedokumentinnenteils sollte eine einmalige Dokumentennummer gedruckt (möglichst mit besonderer Zifferncharakteristik oder Schriftart und mit UV-fluoreszierender Farbe) oder in Perforationstechnik aufgebracht oder in Passkarten mit derselben Technik wie die Personaldaten eingefügt werden. Bei Passkarten sollte die einmalige Dokumentennummer auf beiden Seiten der Karte sichtbar sein. Bei Verwendung eines Aufklebers für die Personaldaten sollte die einmalige Dokumentennummer mit Fluoreszenzfarbe gedruckt werden; dabei ist eine besondere Zifferncharakteristik oder Schriftart zu verwenden.

Werden Aufkleber oder eine nicht-laminierte Papierinnenseite für die Personaldaten verwendet, so ist zusätzlich Stichtiefdruck mit Kippeffekt, Mikroschrift, Druckfarbe mit optisch variablen Eigenschaften und ein DOVID (Diffractive Optically Variable Image Device) zu verwenden. Auf Vollkunststoffpasskarten sind ebenfalls zusätzliche optisch variable Sicherheitsmerkmale einzusetzen, und zwar mindestens durch Verwendung eines DOVID oder gleichwertige Maßnahmen.

4.   Kopierschutztechnik

Ein optisch variables Zeichen (OVD) oder ein gleichwertiges Sicherungselement, das dasselbe Maß an Identifikation und Sicherheit wie bei der einheitlichen Visummarke bietet, werden in der Personaldatenseite in Form beugungsoptisch wirksamer Mikrostrukturen verwendet, die sich je nach Betrachtungswinkel verändern (DOVID) und in das (dünnstmögliche) Heißsiegellaminat oder ein (dünnstmögliches) gleichwertiges Laminat integriert oder als OVD-Overlay bzw. auf Aufklebern oder auf einer nicht-laminierten Papierinnenseite als metallisiertes oder teilweise entmetallisiertes OVD platziert (mit Stichtiefdruck überdruckt) verwendet werden.

Die OVD sollten in den Schichtenaufbau des Dokuments integriert werden, damit ein wirksamer Schutz vor Fälschung und Verfälschung erreicht wird. Bei Dokumenten aus Papier sollten sie entsprechend Nummer 5 über die größtmögliche Fläche in das (dünnstmögliche) Heißsiegellaminat oder ein (dünnstmögliches) gleichwertiges Laminat integriert oder als Sicherheits-Overlay verwendet werden. Bei Dokumenten aus Kunststoff sollten sie über eine möglichst große Fläche in die Kartenschichten integriert werden.

Soweit die Personalisierung einer Vollkunststoffkarte durch Lasergravur erfolgt und hierdurch ein lasergraviertes optisch variables Merkmal eingearbeitet wird, wird das diffraktive OVD — zumindest in Form eines platziert aufgebrachten metallisierten oder transparenten DOVID — verwendet, um einen erhöhten Schutz gegen Reproduktion zu erzielen.

Besteht die Personaldatenseite aus einem Kunststoffträger mit Papierinlett, wird das diffraktive OVD — zumindest in Form eines platziert aufgebrachten metallisierten oder transparenten DOVID — verwendet, um einen erhöhten Schutz gegen Reproduktion zu erzielen.

5.   Ausstellungstechnik

Zum Schutz der Daten des Passes oder Reisedokuments gegen Fälschungs- und Verfälschungsversuche werden die Personaldaten einschließlich des Lichtbilds und der Unterschrift des Inhabers sowie die wesentlichen Ausstellungsdaten in das Dokumentenmaterial integriert. Die herkömmliche Anbringung eines Lichtbilds des Inhabers ist nicht mehr zulässig.

Es können folgende Ausstellungstechniken verwendet werden:

Laserdruck,
Thermotransferverfahren,
Tintenstrahldruck,
fotografisches Verfahren,
Lasergravur, die tatsächlich in die Kartenschicht mit den Sicherheitsmerkmalen eindringt.

Um einen ausreichenden Schutz der Personal- und Ausstellungsdaten gegen Manipulationsversuche zu gewährleisten, ist bei Laserdruck-, Thermotransfer- und fotografischem Ausstellungsverfahren eine (dünnstmögliche) Heißsiegellaminierung oder eine (dünnstmögliche) gleichwertige Laminierung mit Kopierschutz zwingend vorgeschrieben.

Reisedokumente müssen in maschinenlesbarer Form ausgestellt werden. Das Lay-out der Personaldatenseite muss den Spezifikationen des Teil 1 des Dokuments Nr. 9303 der ICAO entsprechen, und die Ausstellungsverfahren müssen den Spezifikationen für maschinenlesbare Dokumente genügen.