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Datentransparenzverordnung

Datentransparenzverordnung

Verordnung zur Umsetzung der Vorschriften über die Datentransparenz

§ 8 Evaluation

Das DIMDI berichtet dem Bundesministerium für Gesundheit zum 31. Dezember 2015 schriftlich über die Erfahrungen, die es mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Datentransparenz gemacht hat. ²Zur Erstellung dieses Berichts darf das DIMDI die Anträge und die sich daraus ergebenden Auswertungen speichern und nutzen.