Das DIMDI berichtet dem Bundesministerium für Gesundheit zum 31. Dezember 2015 schriftlich über die Erfahrungen, die es mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Datentransparenz gemacht hat.²Zur Erstellung dieses Berichts darf das DIMDI die Anträge und die sich daraus ergebenden Auswertungen speichern und nutzen.