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Beratungshilfegesetz

Beratungshilfegesetz

Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen

§ 13

Ist der Antrag auf Beratungshilfe vor dem 1. Januar 2014 gestellt worden oder ist die Beratungshilfe vor dem 1. Januar 2014 gewährt worden, ist dieses Gesetz in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung anzuwenden.