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Ergotherapeutengesetz

Ergotherapeutengesetz

Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten

  • V. Abschnitt: Schlußvorschriften

§ 10

§ 4 Absatz 5 bis 7 tritt am 31. Dezember 2021 außer Kraft. ²Ausbildungen nach § 4 Absatz 5, die vor dem 31. Dezember 2021 begonnen worden sind, werden nach dieser Vorschrift abgeschlossen.