AbfAEV
Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
- Abschnitt 5: Gemeinsame Vorschriften
Anlage 1 Lehrgangsinhalte (zu und , und sowie zu )
Die Lehrgänge sollen Grundkenntnisse über folgende Bereiche vermitteln:
- 1.
- das Kreislaufwirtschaftsgesetz, insbesondere
- a)
- den Anwendungsbereich,
- b)
- die wichtigsten Begriffsbestimmungen,
- c)
- die Abfallhierarchie,
- d)
- die Grundpflichten (Vermeiden, Verwerten, Beseitigen),
- e)
- die Getrennthaltungspflichten und Vermischungsverbote,
- f)
- das Verhältnis des Abfallrechts zum Immissionsschutzrecht,
- g)
- das Verhältnis des Abfallrechts zum Chemikalienrecht,
- h)
- die Überlassungspflichten,
- i)
- das Anzeigeverfahren für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen,
- j)
- die Beauftragung Dritter,
- k)
- die Register- und Nachweispflichten,
- l)
- das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen,
- m)
- die Kennzeichnung von Fahrzeugen und
- n)
- die Bußgeldvorschriften,
- 2.
- die auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen, insbesondere
- a)
- diese Verordnung,
- b)
- die Nachweisverordnung,
- c)
- die Entsorgungsfachbetriebeverordnung und
- d)
- die Abfallverzeichnis-Verordnung,
- 3.
- das Recht der Abfallverbringung,
- 4.
- Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen,
- 5.
- schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können, und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung,
- 6.
- sonstige Vorschriften des Umweltrechts, die im Zusammenhang mit der Sammlung, der Beförderung, dem Handeln oder dem Makeln von Abfällen von Bedeutung sind,
- 7.
- Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht sowie
- 8.
- Vorschriften der betrieblichen Haftung.