Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Außenwirtschaft und Geprüfte Fachwirtin für Außenwirtschaft
(1) Im Handlungsbereich „International Business Management umsetzen“ soll der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er oder sie in der Lage ist, zu prüfen, ob das Unternehmen geeignet ist, internationale Geschäfte zu tätigen und eine Unternehmensstrategie zu entwickeln. ²Dabei soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, globalwirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen, Marktentwicklungen zu identifizieren, sich auf verändernde Markterfordernisse einzustellen, Auswirkungen wirtschaftspolitischer Maßnahmen auf das Unternehmen zu beurteilen und den Wandel im Unternehmen mitzugestalten und zu fördern. ³Unternehmensziele und -strategien sollen unter Beachtung wirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen sowie unter Beachtung der Aspekte der Qualitätsoptimierung und der Nachhaltigkeit umgesetzt, evaluiert und kommuniziert werden. ⁴Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin soll Strategien zur Stärkung der globalen Marktposition des Unternehmens entwickeln und unter Anwendung des Projektmanagements die Umsetzung der Strategien vorbereiten. ⁵Hierfür sollen unternehmerische Entscheidungen vorbereitet werden.
(2) In diesem Handlungsbereich können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: