Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
- Zweites Kapitel: Leistungen
- Zweiter Abschnitt: Laufende Geldleistungen
- Zweiter Unterabschnitt: Beitragszuschüsse
- Erster Titel: Zuschuß zum Beitrag
§ 35 Verordnungsermächtigung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft nach § 32 Abs. 6 zu bestimmen.
- Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
- Erstes Kapitel: Versicherter Personenkreis
- Zweites Kapitel: Leistungen
- Erster Abschnitt: Leistungen zur Teilhabe
- Erster Unterabschnitt: Voraussetzungen für die Leistungen
- Zweiter Unterabschnitt: Umfang und Ort der Leistungen
- Zweiter Abschnitt: Laufende Geldleistungen
- Erster Unterabschnitt: Renten
- Erster Titel: Anspruchsvoraussetzungen
- Erster Untertitel: Renten wegen Alters
- Zweiter Untertitel: Renten wegen Erwerbsminderung
- Dritter Untertitel: Renten wegen Todes
- Vierter Untertitel: Wartezeiterfüllung
- Fünfter Untertitel: Rentenrechtliche Zeiten
- Sechster Untertitel: (weggefallen)
- Zweiter Titel: Berechnung der Renten
- Dritter Titel: Anpassung der Renten
- Vierter Titel: Zusammentreffen von Renten mit Einkommen
- Fünfter Titel: Beginn, Änderung, Ruhen und Ende von Renten
- Sechster Titel: Ausschluß und Minderung von Renten
- Zweiter Unterabschnitt: Beitragszuschüsse
- Erster Titel: Zuschuß zum Beitrag
- Zweiter Titel: Zuschuss zum Beitrag zur Krankenversicherung
- Dritter Abschnitt: Betriebs- und Haushaltshilfe oder sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft
- Vierter Abschnitt: Rentenauskunft
- Fünfter Abschnitt: Leistungen an Berechtigte im Ausland
- Sechster Abschnitt: Versorgungsausgleich
- Siebter Abschnitt: Durchführung
- Erster Unterabschnitt: Beginn und Abschluß des Verfahrens
- Zweiter Unterabschnitt: Auszahlung und Anpassung
- Dritter Unterabschnitt: Berechnungsgrundsätze
- Vierter Unterabschnitt: Rechtsweg
- Drittes Kapitel: Organisation und Datenschutz
- Erster Abschnitt: Organisation
- Zweiter Abschnitt: Datenschutz
- Viertes Kapitel: Finanzierung
- Erster Abschnitt: Finanzierungsgrundsatz und Lagebericht
- Zweiter Abschnitt: Beiträge und Verfahren
- Erster Unterabschnitt: Beitragshöhe
- Zweiter Unterabschnitt: Verteilung der Beitragslast und Zahlung der Beiträge
- Dritter Unterabschnitt: Fälligkeit und Wirksamkeit von Beiträgen
- Vierter Unterabschnitt: Versorgungsausgleich
- Fünfter Unterabschnitt: Auskunfts- und Mitteilungspflichten
- Sechster Unterabschnitt: (weggefallen)
- Siebter Unterabschnitt: Beitragserstattung
- Dritter Abschnitt: Beteiligung des Bundes, Ausgabenbegrenzung
- Erster Unterabschnitt: Beteiligung des Bundes
- Zweiter Unterabschnitt: Ausgabenbegrenzung
- Dritter Unterabschnitt: (weggefallen)
- Fünftes Kapitel: Sonderregelungen
- Erster Abschnitt: Ergänzungen für Sonderfälle
- Erster Unterabschnitt: Grundsatz
- Zweiter Unterabschnitt: Versicherter Personenkreis
- Dritter Unterabschnitt: Teilhabe
- Vierter Unterabschnitt: Vorzeitige Wartezeiterfüllung
- Fünfter Unterabschnitt: Anspruchsvoraussetzungen für Renten
- Erster Titel: Renten wegen Alters und Renten wegen Todes
- Zweiter Titel: Hinzuverdienstgrenze
- Dritter Titel: Wartezeiterfüllung
- Vierter Titel: Rentenrechtliche Zeiten
- Sechster Unterabschnitt: Berechnung der Renten
- Zweiter Abschnitt: Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts
- Erster Unterabschnitt: Grundsatz
- Zweiter Unterabschnitt: Leistungen zur Teilhabe
- Dritter Unterabschnitt: Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten
- Vierter Unterabschnitt: Rentenhöhe
- Fünfter Unterabschnitt: Zusammentreffen von Renten mit Einkommen
- Sechster Unterabschnitt: Beitragszuschüsse
- Siebter Unterabschnitt: Rentenauskunft
- Achter Unterabschnitt: Betriebs- und Haushaltshilfe oder sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft
- Neunter Unterabschnitt: (weggefallen)
- Zehnter Unterabschnitt: Organisation und Datenschutz
- Elfter Unterabschnitt: Finanzierung
- Dritter Abschnitt: Landabgaberente
- Vierter Abschnitt: Zuschuß zur Nachzahlung von Beiträgen für Landwirte zur gesetzlichen Rentenversicherung