Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
- Zweites Kapitel: Leistungen
- Zweiter Abschnitt: Laufende Geldleistungen
- Erster Unterabschnitt: Renten
- Erster Titel: Anspruchsvoraussetzungen
- Dritter Untertitel: Renten wegen Todes
§ 15 Waisenrente
Kinder haben nach dem Tode eines Elternteils entsprechend § 48 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch Anspruch auf Waisenrente. ²Die Wartezeit ist erfüllt, wenn der verstorbene Elternteil die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat.
- Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
- Erstes Kapitel: Versicherter Personenkreis
- Zweites Kapitel: Leistungen
- Erster Abschnitt: Leistungen zur Teilhabe
- Erster Unterabschnitt: Voraussetzungen für die Leistungen
- Zweiter Unterabschnitt: Umfang und Ort der Leistungen
- Zweiter Abschnitt: Laufende Geldleistungen
- Erster Unterabschnitt: Renten
- Erster Titel: Anspruchsvoraussetzungen
- Erster Untertitel: Renten wegen Alters
- Zweiter Untertitel: Renten wegen Erwerbsminderung
- Dritter Untertitel: Renten wegen Todes
- Vierter Untertitel: Wartezeiterfüllung
- Fünfter Untertitel: Rentenrechtliche Zeiten
- Sechster Untertitel: (weggefallen)
- Zweiter Titel: Berechnung der Renten
- Dritter Titel: Anpassung der Renten
- Vierter Titel: Zusammentreffen von Renten mit Einkommen
- Fünfter Titel: Beginn, Änderung, Ruhen und Ende von Renten
- Sechster Titel: Ausschluß und Minderung von Renten
- Zweiter Unterabschnitt: Beitragszuschüsse
- Erster Titel: Zuschuß zum Beitrag
- Zweiter Titel: Zuschuss zum Beitrag zur Krankenversicherung
- Dritter Abschnitt: Betriebs- und Haushaltshilfe oder sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft
- Vierter Abschnitt: Rentenauskunft
- Fünfter Abschnitt: Leistungen an Berechtigte im Ausland
- Sechster Abschnitt: Versorgungsausgleich
- Siebter Abschnitt: Durchführung
- Erster Unterabschnitt: Beginn und Abschluß des Verfahrens
- Zweiter Unterabschnitt: Auszahlung und Anpassung
- Dritter Unterabschnitt: Berechnungsgrundsätze
- Vierter Unterabschnitt: Rechtsweg
- Drittes Kapitel: Organisation und Datenschutz
- Erster Abschnitt: Organisation
- Zweiter Abschnitt: Datenschutz
- Viertes Kapitel: Finanzierung
- Erster Abschnitt: Finanzierungsgrundsatz und Lagebericht
- Zweiter Abschnitt: Beiträge und Verfahren
- Erster Unterabschnitt: Beitragshöhe
- Zweiter Unterabschnitt: Verteilung der Beitragslast und Zahlung der Beiträge
- Dritter Unterabschnitt: Fälligkeit und Wirksamkeit von Beiträgen
- Vierter Unterabschnitt: Versorgungsausgleich
- Fünfter Unterabschnitt: Auskunfts- und Mitteilungspflichten
- Sechster Unterabschnitt: (weggefallen)
- Siebter Unterabschnitt: Beitragserstattung
- Dritter Abschnitt: Beteiligung des Bundes, Ausgabenbegrenzung
- Erster Unterabschnitt: Beteiligung des Bundes
- Zweiter Unterabschnitt: Ausgabenbegrenzung
- Dritter Unterabschnitt: (weggefallen)
- Fünftes Kapitel: Sonderregelungen
- Erster Abschnitt: Ergänzungen für Sonderfälle
- Erster Unterabschnitt: Grundsatz
- Zweiter Unterabschnitt: Versicherter Personenkreis
- Dritter Unterabschnitt: Teilhabe
- Vierter Unterabschnitt: Vorzeitige Wartezeiterfüllung
- Fünfter Unterabschnitt: Anspruchsvoraussetzungen für Renten
- Erster Titel: Renten wegen Alters und Renten wegen Todes
- Zweiter Titel: Hinzuverdienstgrenze
- Dritter Titel: Wartezeiterfüllung
- Vierter Titel: Rentenrechtliche Zeiten
- Sechster Unterabschnitt: Berechnung der Renten
- Zweiter Abschnitt: Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts
- Erster Unterabschnitt: Grundsatz
- Zweiter Unterabschnitt: Leistungen zur Teilhabe
- Dritter Unterabschnitt: Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten
- Vierter Unterabschnitt: Rentenhöhe
- Fünfter Unterabschnitt: Zusammentreffen von Renten mit Einkommen
- Sechster Unterabschnitt: Beitragszuschüsse
- Siebter Unterabschnitt: Rentenauskunft
- Achter Unterabschnitt: Betriebs- und Haushaltshilfe oder sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft
- Neunter Unterabschnitt: (weggefallen)
- Zehnter Unterabschnitt: Organisation und Datenschutz
- Elfter Unterabschnitt: Finanzierung
- Dritter Abschnitt: Landabgaberente
- Vierter Abschnitt: Zuschuß zur Nachzahlung von Beiträgen für Landwirte zur gesetzlichen Rentenversicherung