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AEAusglV
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AEAusglV
Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Eisenbahnverkehr
Schlußformel Schlußformel
Der Bundesminister für Verkehr
AEAusglV
Eingangsformel
§ 1
Ausbildungsverkehr
§ 2
Kostenbestandteile für die Festlegung der Kostensätze
§ 3
Ermittlung der Personen-Kilometer für die Berechnung des Ausgleichs
§ 4
Ermittlung der Erträge
§ 5
Sonderregelung bei Einnahmeaufteilungsverträgen
§ 6
Länderüberschreitender Verkehr
§ 7
Antrag
§ 8
Entscheidung
§ 9
Änderung der Voraussetzungen
§ 10
Vorauszahlungen
§ 11
Inkrafttreten
Schlußformel
Anlage
Anlage (zu § 2)