Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag zum 30. November eines jeden Jahres einen Bericht vor.²Der Bericht enthält unter Abwägung des parlamentarischen und öffentlichen Informationsinteresses mit den Rechten der Betreiber eine zusammenfassende Bewertung der nach § 1 im jeweiligen Jahr erlangten Informationen.³Der Bericht ist erstmalig zum 30. November 2018 zu erstellen.