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Verordnung über Zuchtorganisationen
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Verordnung über Zuchtorganisationen
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Verordnung über Zuchtorganisationen
Eingangsformel
§ 1
Für die Zuchtarbeit verantwortliche Person
§ 2
Zuchtbuchordnung
§ 3
Inhalt, Gestaltung und Führung des Zuchtbuches
§ 4
Zuchtregisterordnung
§ 5
Inhalt, Gestaltung und Führung des Zuchtregisters
§ 6
Kennzeichnung
§ 7
Zuchtbescheinigung und Herkunftsbescheinigung
§ 8
Verfahren und Merkmale zur Prüfung der Identität und Abstammung
§ 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel