Telekommunikationsgesetz
§ 146 Kosten des Vorverfahrens
Für ein Vorverfahren werden Gebühren und Auslagen erhoben. ²Für die vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs wird eine Gebühr bis zur Höhe der für die angefochtene Amtshandlung festgesetzten Gebühr erhoben. ³In den Fällen, in denen für die angefochtene Amtshandlung der Bundesnetzagentur keine Gebühr anfällt, bestimmt sich die Gebühr nach Maßgabe des § 34 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes; auf die Bestimmung des Wertes der Streitfrage finden die §§ 3 bis 9 der Zivilprozessordnung entsprechende Anwendung. ⁴Wird ein Widerspruch nach Beginn seiner sachlichen Bearbeitung, jedoch vor deren Beendigung zurückgenommen, beträgt die Gebühr höchstens 75 Prozent der Widerspruchsgebühr. ⁵Über die Kosten nach den Sätzen 2 und 4 entscheidet die Widerspruchsstelle nach billigem Ermessen.
- Telekommunikationsgesetz
- Eingangsformel
- Teil 1: Allgemeine Vorschriften
- Teil 2: Marktregulierung
- Abschnitt 1: Verfahren der Marktregulierung
- Abschnitt 2: Zugangsregulierung
- Abschnitt 3: Entgeltregulierung
- Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
- Unterabschnitt 2: Regulierung von Entgelten für Zugangsleistungen
- Unterabschnitt 3: Regulierung von Entgelten für Endnutzerleistungen
- Abschnitt 4: Sonstige Verpflichtungen
- Abschnitt 5: Besondere Missbrauchsaufsicht
- Teil 3: Kundenschutz
- Teil 4: Rundfunkübertragung
- Teil 5: Vergabe von Frequenzen, Nummern und Wegerechten
- Abschnitt 1: Frequenzordnung
- Abschnitt 2: Nummerierung
- Abschnitt 3: Wegerechte und Mitnutzung
- Unterabschnitt 1: Wegerechte
- Unterabschnitt 2: Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze
- Teil 6: Universaldienst
- Teil 7: Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, Öffentliche Sicherheit
- Abschnitt 1: Fernmeldegeheimnis
- Abschnitt 2: Datenschutz
- Abschnitt 3: Öffentliche Sicherheit
- Teil 8: Bundesnetzagentur
- Abschnitt 1: Organisation
- Abschnitt 2: Befugnisse
- Abschnitt 3: Verfahren
- Unterabschnitt 1: Beschlusskammern
- Unterabschnitt 2: Gerichtsverfahren
- Unterabschnitt 3: Internationale Aufgaben
- Teil 9: Abgaben
- Teil 10: Straf- und Bußgeldvorschriften
- Teil 11: Übergangs- und Schlussvorschriften