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Stromnetzzugangsverordnung

Stromnetzzugangsverordnung

Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen

  • Teil 1: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt die Bedingungen für Einspeisungen von elektrischer Energie in Einspeisestellen der Elektrizitätsversorgungsnetze und die damit verbundene zeitgleiche Entnahme von elektrischer Energie an räumlich davon entfernt liegenden Entnahmestellen der Elektrizitätsversorgungsnetze. ²Die Regelungen der Verordnung sind abschließend im Sinne des § 111 Abs. 2 Nr. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes.