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Stromnetzentgeltverordnung

Stromnetzentgeltverordnung

Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen

  • Teil 2: Methode zur Ermittlung der Netzentgelte
    • Abschnitt 1: Kostenartenrechnung

§ 8 Kalkulatorische Steuern

Im Rahmen der Ermittlung der Netzkosten kann die dem Netzbereich sachgerecht zuzuordnende Gewerbesteuer als kalkulatorische Kostenposition in Ansatz gebracht werden.