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StichprobenV

StichprobenV

Verordnung über Verfahren und Umfang der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis zum Zensusgesetz 2011

§ 4 Fragebogen

Die Haushaltsstichprobe wird mit Hilfe eines einheitlichen Fragebogens erhoben, den das Statistische Bundesamt in Zusammenarbeit mit den statistischen Ämtern der Länder erstellt.