frei
Recht
Suche
Anmelden
Registrierung
Abmelden
Kontakt
Hilfe
Datenschutz
Impressum
Pflanzenschutzgesetz
⤴
×
Pflanzenschutzgesetz
Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
Abschnitt 2: Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen
§ 8 Anordnungen der zuständigen Behörden
Die zuständige Behörde kann zur Bekämpfung von Schadorganismen oder zur Verhütung der Ein- oder Verschleppung sowie der Ansiedlung von Schadorganismen Maßnahmen nach
§ 6 Absatz 1
und
§ 7 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a bis d und Nummer 2 Buchstabe a bis f
anordnen, soweit eine Regelung durch Rechtsverordnung nach
§ 6 Absatz 1 oder 3
oder
§ 7 Absatz 1 Satz 1
nicht getroffen ist oder eine durch Rechtsverordnung nach
§ 6 Absatz 1 oder 3
oder
§ 7 Absatz 1 Satz 1
getroffene Regelung nicht entgegensteht.
Pflanzenschutzgesetz
Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Zweck
§ 2
Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2: Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen
§ 3
Gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz
§ 4
Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
§ 5
Mitwirkung von Bundesbehörden am Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
§ 6
Pflanzenschutzmaßnahmen
§ 7
Maßnahmen gegen die Ein- und Verschleppung und Ansiedlung von Schadorganismen
§ 8
Anordnungen der zuständigen Behörden
Abschnitt 3: Allgemeine Anforderungen für Anwender, Händler und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln sowie Pflanzenschutzberater
§ 9
Persönliche Anforderungen
§ 10
Anzeige bei Beratung und Anwendung
§ 11
Aufzeichnungs- und Informationspflichten
Abschnitt 4: Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
§ 12
Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
§ 13
Vorschriften für die Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
§ 14
Verbote
§ 15
Beseitigungspflicht
§ 16
Gebrauch von Pflanzenschutzgeräten
§ 17
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind
§ 18
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen
§ 19
Ausbringung oder Verwendung von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat
§ 20
Versuchszwecke
§ 21
Erhebung von Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
§ 22
Weitergehende Länderbefugnisse
Abschnitt 5: Abgabe, Rückgabe und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln
§ 23
Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
§ 24
Anzeigepflicht bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
§ 25
Ausfuhr
§ 26
Getrennte Lagerung
§ 27
Rückgabe von Pflanzenschutzmitteln
Abschnitt 6: Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Zulassungsverfahren
§ 28
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
§ 29
Inverkehrbringen in besonderen Fällen
§ 30
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Bezeichnung
§ 31
Kennzeichnung
§ 32
Inverkehrbringen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat
§ 33
Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
§ 34
Beteiligungen
§ 35
Grundlagen für die Verfahren zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels
§ 36
Ergänzende Bestimmungen für den Inhalt der Zulassung
§ 37
Neue Erkenntnisse
§ 38
Verlängerung der Zulassung
§ 39
Widerruf, Rücknahme, Ruhen der Zulassung
§ 40
Ergänzende Regeln zu Zulassungs- und Genehmigungsverfahren
Abschnitt 7: Inverkehrbringen von anderen Stoffen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren
§ 41
Zuständigkeit für die Prüfung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten
§ 42
Zusatzstoffe
§ 43
Kennzeichnung von Zusatzstoffen
§ 44
Überprüfung genehmigter Zusatzstoffe
§ 45
Pflanzenstärkungsmittel
Abschnitt 8: Parallelhandel
§ 46
Genehmigung für den Parallelhandel
§ 47
Kennzeichnung parallelgehandelter Pflanzenschutzmittel
§ 48
Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel
§ 49
Pflichten des Inhabers der Genehmigung für den Parallelhandel
§ 50
Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung für den Parallelhandel
§ 51
Innergemeinschaftliches Verbringen von Pflanzenschutzmitteln für den Eigenbedarf
Abschnitt 9: Pflanzenschutzgeräte
§ 52
Prüfung
§ 53
Betriebsanleitung
Abschnitt 10: Entschädigung, Forderungsübergang, Kosten
§ 54
Entschädigung
§ 55
Forderungsübergang
§ 56
Gebühren und Auslagen
Abschnitt 11: Behörden, Überwachung
§ 57
Julius Kühn-Institut
§ 58
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
§ 59
Durchführung in den Ländern
§ 60
Behördliche Anordnungen
§ 61
Mitwirkung von Zolldienststellen
§ 62
Befugte Zollstellen
Abschnitt 12: Auskunfts- und Meldepflichten, Übermittlung von Daten, Geheimhaltung
§ 63
Auskunftspflicht
§ 64
Meldepflicht
§ 65
Geheimhaltung
§ 66
Übermittlung von Daten
§ 67
Außenverkehr
Abschnitt 13: Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 68
Bußgeldvorschriften
§ 69
Strafvorschriften
Abschnitt 14: Schlussbestimmungen
§ 70
Unberührtheitsklausel
§ 71
Besondere Vorschriften zur Bekämpfung der Reblaus
§ 72
Eilverordnungen
§ 73
Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 74
Übergangsvorschriften