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Milch-Sonderprogrammgesetz
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Milch-Sonderprogrammgesetz
Gesetz über ein Sonderprogramm mit Maßnahmen für Milchviehhalter
§ 1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz dient der Durchführung eines Sonderprogramms für Milchviehhalter mit
1.
einer Grünlandprämie, die sich zusammensetzt aus
a)
einem Grundbetrag und
b)
einem Ergänzungsbetrag,
2.
einer zusätzlichen Grünlandprämie und
3.
einer Kuhprämie
nach Maßgabe der folgenden Vorschriften.
Milch-Sonderprogrammgesetz
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Durchführung von Unionsrecht
§ 3
Milcherzeuger
§ 4
Weitere Begriffsbestimmungen
§ 5
Grünlandprämie
§ 6
Zusätzliche Grünlandprämie
§ 7
Kuhprämie
§ 8
Aufbringen der Mittel
§ 9
Weitere Verordnungsermächtigungen
§ 10
Weitere Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
§ 11
Bußgeldvorschriften
§ 12
Verkündung von Rechtsverordnungen
Anlage
Anlage (zu § 4 Absatz 2)