Luftverkehrsgesetz
- Zweiter Abschnitt: Haftpflicht und Schlichtung
- 5. Unterabschnitt: Schlichtung
- Luftverkehrsgesetz
- Erster Abschnitt: Luftverkehr
- 1. Unterabschnitt: Luftfahrzeuge und Luftfahrtpersonal
- 2. Unterabschnitt: Flugplätze
- 3. Unterabschnitt: Luftfahrtunternehmen und -veranstaltungen
- 4. Unterabschnitt: Verkehrsvorschriften
- 5. Unterabschnitt: Flughafenkoordinierung, Flugsicherung und Flugwetterdienst
- 6. Unterabschnitt: Vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignung
- 7. Unterabschnitt: Gemeinsame Vorschriften
- Zweiter Abschnitt: Haftpflicht und Schlichtung
- 1. Unterabschnitt: Haftung für Personen und Sachen, die nicht im Luftfahrzeug befördert werden
- 2. Unterabschnitt: Haftung für Personen und Gepäck, die im Luftfahrzeug befördert werden; Haftung für verspätete Beförderung
- 3. Unterabschnitt: Haftung für militärische Luftfahrzeuge
- 4. Unterabschnitt: Gemeinsame Vorschriften für die Haftpflicht
- 5. Unterabschnitt: Schlichtung
- Dritter Abschnitt: Straf- und Bußgeldvorschriften
- Vierter Abschnitt: Luftfahrtdateien
- Fünfter Abschnitt: Übergangsregelungen