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LWLogAusbV

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Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik

  • Erster Teil: Gemeinsame Vorschriften

§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe

Die Ausbildungsberufe
1.
Fachlagerist/Fachlageristin,
2.
Fachkraft für Lagerlogistik
werden staatlich anerkannt.