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KultgSchKonvG
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KultgSchKonvG
Gesetz zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten
Art. 1
Der in Den Haag am 14. Mai 1954 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten nebst Protokoll wird zugestimmt.
²
Die Konvention und das Protokoll werden nachstehend veröffentlicht.
KultgSchKonvG
Art. 1
Art. 2
Art. 3
Art. 4