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KultgSchKonvG

KultgSchKonvG

Gesetz zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten

Art. 1

Der in Den Haag am 14. Mai 1954 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten nebst Protokoll wird zugestimmt. ²Die Konvention und das Protokoll werden nachstehend veröffentlicht.