§ 7 Einsatz des Kindergelds
Ein Elternteil hat unabhängig von einer einkommensabhängigen Heranziehung nach den
§§ 1 bis 6 einen Kostenbeitrag in Höhe des Kindergelds zu zahlen, wenn
- 1.
- vollstationäre Leistungen erbracht werden,
- 2.
- er Kindergeld für den jungen Menschen bezieht und
- 3.
- seine Heranziehung nicht nachrangig nach § 94 Absatz 1 Satz 3 und 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ist.