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ImmobKfmAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/zur Immobilienkauffrau
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau wird staatlich anerkannt.
ImmobKfmAusbV
Eingangsformel
§ 1
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2
Ausbildungsdauer
§ 3
Zielsetzung und Struktur der Berufsausbildung
§ 4
Ausbildungsberufsbild
§ 5
Ausbildungsrahmenplan
§ 6
Ausbildungsplan
§ 7
Schriftlicher Ausbildungsnachweis
§ 8
Zwischenprüfung
§ 9
Abschlussprüfung
§ 10
Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1
Anlage 1 (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/ zur Immobilienkauffrau - Sachliche Gliederung -
Anlage 2
Anlage 2 (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/ zur Immobilienkauffrau - Zeitliche Gliederung -