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Höfeordnung
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Höfeordnung
§ 4 Erbfolge in einen Hof
Der Hof fällt als Teil der Erbschaft kraft Gesetzes nur einem der Erben (dem Hoferben) zu.
²
An seine Stelle tritt im Verhältnis der Miterben untereinander der Hofeswert.
Höfeordnung
§ 1
Begriff des Hofes
§ 2
Bestandteile
§ 3
Hofeszubehör
§ 4
Erbfolge in einen Hof
§ 5
Gesetzliche Hoferbenordnung
§ 6
Einzelheiten zur Hoferbenordnung
§ 7
Bestimmung des Hoferben durch den Eigentümer
§ 8
Der Hoferbe beim Ehegattenhof
§ 9
Vererbung mehrerer Höfe
§ 10
Vererbung nach allgemeinem Recht
§ 11
Ausschlagung
§ 12
Abfindung der Miterben nach dem Erbfall
§ 13
Ergänzung der Abfindung wegen Wegfalls des höferechtlichen Zwecks
§ 14
Stellung des überlebenden Ehegatten
§ 15
Nachlaßverbindlichkeiten
§ 16
Verfügung von Todes wegen
§ 17
Übergabevertrag
§ 18
Zuständigkeit der Gerichte
§ 19
Geltung für Lebenspartner; Übergangsbestimmungen