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Gesetz über die Familienpflegezeit
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Gesetz über die Familienpflegezeit
§ 1 Ziel des Gesetzes
Durch die Einführung der Familienpflegezeit werden die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessert.
Gesetz über die Familienpflegezeit
§ 1
Ziel des Gesetzes
§ 2
Familienpflegezeit
§ 2a
Inanspruchnahme der Familienpflegezeit
§ 3
Förderung der pflegebedingten Freistellung von der Arbeitsleistung
§ 4
Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers
§ 5
Ende der Förderfähigkeit
§ 6
Rückzahlung des Darlehens
§ 7
Härtefallregelung
§ 8
Antrag auf Förderung
§ 9
Darlehensbescheid und Zahlweise
§ 10
Antrag und Nachweis in weiteren Fällen
§ 11
Allgemeine Verwaltungsvorschriften
§ 12
Bußgeldvorschriften
§ 13
Aufbringung der Mittel
§ 14
Beirat
§ 15
Übergangsvorschrift