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EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz

EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz

§ 7 Gebühren und Auslagen

Das Eisenbahn-Bundesamt erhebt Gebühren und Auslagen für seine individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen nach diesem Gesetz, auf Grund dieses Gesetzes oder nach der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010.