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Verordnung (EU) 2013/168

Verordnung (EU) 2013/168

Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen

ANHANG I

ANHANG I

Fahrzeugeinstufung



KlasseBezeichnung der KlasseGemeinsame Einstufungskriterien
L1e-L7eAlle Fahrzeuge der Klasse L(1)  Länge ≤ 4 000 mm oder ≤ 3 000 mm für ein L6e-B-Fahrzeug oder ≤ 3 700 mm für ein L7e-C-Fahrzeug, und(2)  Breite: ≤ 2 000 mm, oder ≤ 1 000 mm für ein L1e-Fahrzeug, oder ≤ 1 500 mm für ein L6e-B- oder ein L7e-C-Fahrzeug und
(3)  Höhe ≤ 2 500 mm und



KlasseBezeichnung der KlasseGemeinsame Einstufungskriterien
L1eLeichtes zweirädriges Kraftfahrzeug(4)  zwei Räder und eine der unter Artikel 4 Absatz 3 genannten Antriebsformen und(5)  ein Hubvolumen von ≤ 50 cm3, falls ein PI-Verbrennungsmotor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist, und
(6)  bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ≤ 45 km/h und
(7)  maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung (1) ≤ 4 000 W und
(8)  Gesamtmasse = technisch zulässige Masse nach Angabe des Herstellers und
UnterklassenBezeichnung der UnterklasseZusätzliche Kriterien für die Einstufung hinsichtlich der Unterklasse
L1e-AFahrrad mit Antriebssystem(9)  Räder, die für den Pedalantrieb ausgelegt und mit einem Hilfsantrieb ausgerüstet sind, dessen Hauptzweck die Unterstützung der Pedalfunktion ist, und(10)  die Leistung des Hilfsantriebs wird beim Erreichen einer Fahrzeuggeschwindigkeit von 25 km/h unterbrochen und
(11)  maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung (1) ≤ 1 000 W und
(12)  ein drei- oder vierrädriges Fahrrad, das mit den zusätzlichen spezifischen Kriterien 9 bis 11 für die Einstufung als Unterklasse übereinstimmt, gilt als technisch gleichwertig in Bezug auf ein zweirädriges L1e-A-Fahrzeug.
L1e-BZweirädriges Kleinkraftrad(9)  Ein sonstiges Fahrzeug der Klasse L1e, das anhand der Kriterien 9 bis 12 nicht als L1e-A-Fahrzeug eingestuft werden kann.



KlasseBezeichnung der KlasseGemeinsame Einstufungskriterien
L2eDreirädriges Kleinkraftrad(4)  drei Räder und eine der unter Artikel 4 Absatz 3 genannten Antriebsformen und(5)  ein Hubvolumen von ≤ 50 cm3, falls ein PI-Motor mit Innenverbrennung, oder ein Hubvolumen von ≤ 500 cm3, falls ein CI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist, und
(6)  bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ≤ 45 km/h und
(7)  maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung (1) ≤ 4 000 W und
(8)  Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und
(9)  ausgerüstet mit höchstens zwei Sitzplätzen, einschließlich des Fahrersitzes und
UnterklassenBezeichnung der UnterklasseZusätzliche Kriterien für die Einstufung hinsichtlich der Unterklasse
L2e-PDreirädriges Kleinkraftrad für Personenbeförderung(10)  Ein L2e-Fahrzeug außer jenen, die mit den spezifischen Einstufungskriterien für ein L2e-U-Fahrzeug übereinstimmen.
L2e-UDreirädriges Kleinkraftrad für Güterbeförderung(10)  ausschließlich für die Beförderung von Gütern ausgelegtes Fahrzeug mit offener oder geschlossener, nahezu ebener und horizontaler Ladefläche, das die folgenden Kriterien erfüllt:a)  
oderb)  eine gleichwertige Ladefläche gemäß voranstehender Definition, die zur Montage von Maschinen und/oder Geräten bestimmt ist, und
c)  ausgelegt mit einer Ladefläche, die durch eine feste Trennwand eindeutig von dem den Fahrzeuginsassen vorbehaltenen Raum abgetrennt ist, und
d)  die Ladefläche ist in der Lage, ein Mindestvolumen aufzunehmen, das einem Würfel mit einer Kantenlänge von 600 mm entspricht.



KlasseBezeichnung der KlasseGemeinsame Einstufungskriterien
L3e (2)Zweirädriges Kraftrad(4)  zwei Räder und eine der unter Artikel 4 Absatz 3 genannten Antriebsformen und(5)  Gesamtmasse = technisch zulässige Masse nach Angabe des Herstellers und
(6)  zweirädriges Fahrzeug, das nicht in die Klasse L1e eingestuft werden kann.
UnterklassenBezeichnung der UnterklasseZusätzliche Kriterien für die Einstufung hinsichtlich der Unterklasse
L3e-A1Kraftrad mit niedriger Leistung(7)  Hubvolumen ≤ 125 cm3 und(8)  maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung (1) ≤ 11 kW und
(9)  Verhältnis von Leistung (1)/Gewicht ≤ 0,1 kW/kg
L3e-A2Kraftrad mit mittlerer Leistung(7)  maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung (1) ≤ 35 kW und(8)  Verhältnis Leistung (1)/Gewicht ≤ 0,2 kW/kg und
(9)  nicht abgewandelt von einem Fahrzeug, dessen Motorleistung (1) mehr als doppelt so hoch ist und
(10)  ein L3e-Fahrzeug, das nicht nach den zusätzlichen Kriterien 7, 8 und 9 für die Unterklassen eines L3e-A1-Fahrzeugs eingestuft werden kann.
L3e-A3Kraftrad mit hoher Leistung(7)  jedes sonstige L3e-Fahrzeug, das nicht mittels der Klassifizierungskriterien eines L3e-A1- oder L3e-A2-Fahrzeugs eingestuft werden kann.



Unter-UnterklassenBezeichnung der Unter-UnterklasseKriterien für die Einstufung in Unter-Unterklassen zusätzlich zu den Kriterien für die Einstufung von L3e-A1-, L3e-A2- oder L3e-A3-Fahrzeugen
L3e-AxE(x = 1, 2 oder 3)
Enduro-Kraftrada)  Sitzhöhe ≥ 900 mm undb)  Bodenfreiheit ≥ 310 mm und
c)  Gesamtübersetzung im höchsten Gang (Primärübersetzung x Getriebeübersetzung im höchsten Gang x Endantriebsübersetzung) ≥ 6,0 und
d)  Masse in fahrbereitem Zustand zuzüglich der Masse der Antriebsbatterie im Falle eines Elektroantriebs oder eines Hybrid-Elektroantriebs ≤ 140 kg und
e)  kein Beifahrersitz
L3e-AxT(x = 1, 2 oder 3)
Trial-Kraftrada)  Sitzhöhe ≤ 700 mm undb)  Bodenfreiheit ≥ 280 mm und
c)  Fassungsvermögen des Kraftstofftanks ≤ 4 l und
d)  Gesamtübersetzung im höchsten Gang (Primärübersetzung x Getriebeübersetzung im höchsten Gang x Endantriebsübersetzung) ≥ 7,5 und
e)  Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 100 kg und
f)  kein Beifahrersitz



KlasseBezeichnung der KlasseGemeinsame Einstufungskriterien
L4eZweirädriges Kraftrad mit Beiwagen(4)  Basisfahrzeug mit Antriebssystem, das mit den Einstufungskriterien hinsichtlich der Klasse und Unterklasse für ein L3e-Fahrzeug übereinstimmt und(5)  Basisfahrzeug mit Antriebssystem und einem Beiwagen und
(6)  mit höchstens vier Sitzplätzen einschließlich des Fahrersitzes auf dem Kraftrad mit Beiwagen und
(7)  mit höchstens zwei Beifahrersitzen im Beiwagen und
(8)  Gesamtmasse = technisch zulässige Masse nach Angabe des Herstellers



KlasseBezeichnung der KlasseGemeinsame Einstufungskriterien
L5eDreirädriges Kraftfahrzeug (4)  drei Räder und eine der unter Artikel 4 Absatz 3 genannten Antriebsformen und  
(5)  Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 1 000 kg und  
(6)  Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 425 kg und
UnterklassenBezeichnung der UnterklasseZusätzliche Kriterien für die Einstufung hinsichtlich der Unterklasse
L5e-ADreirädriges Kraftfahrzeug(7)  ein L5e-Fahrzeug außer jenen, die mit den spezifischen Einstufungskriterien für ein L5e-B-Fahrzeug übereinstimmen und(8)  mit höchstens fünf Sitzplätzen, einschließlich des Fahrersitzes.
L5e-BDreirädriges Fahrzeug zur gewerblichen Nutzung(7)  als Nutzfahrzeug ausgelegtes Fahrzeug mit geschlossenem, von höchstens drei Seiten zugänglichem Fahrer- und Fahrgastraum und(8)  ausgerüstet mit höchstens zwei Sitzplätzen, einschließlich des Fahrersitzes, und
(9)  ausschließlich für die Beförderung von Gütern ausgelegtes Fahrzeug mit offener oder geschlossener, nahezu ebener und horizontaler Ladefläche, das die folgenden Kriterien erfüllt:
a)  
oderb)  eine gleichwertige Ladefläche gemäß voranstehender Definition, die zur Montage von Maschinen und/oder Geräten bestimmt ist, und
c)  ausgelegt mit einer Ladefläche, die durch eine feste Trennwand eindeutig von dem den Fahrzeuginsassen vorbehaltenen Raum abgetrennt ist, und
d)  die Ladefläche ist in der Lage, ein Mindestvolumen aufzunehmen, das einem Würfel mit einer Kantenlänge von 600 mm entspricht.



KlasseBezeichnung der KlasseGemeinsame Einstufungskriterien
L6eLeichtes vierrädriges Kraftfahrzeug(4)  vier Räder und eine der unter Artikel 4 Absatz 3 genannten Antriebsformen und(5)  bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ≤ 45 km/h und
(6)  Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg und
(7)  ein Hubvolumen von ≤ 50 cm3, falls ein PI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist, oder ein Hubvolumen von ≤ 500 cm3, falls ein CI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist, und
(8)  ausgerüstet mit höchstens zwei Sitzplätzen, einschließlich des Fahrersitzes, und
UnterklassenBezeichnung der UnterklasseZusätzliche Kriterien für die Einstufung hinsichtlich der Unterklasse
L6e-ALeichtes Straßen-Quad(9)  Fahrzeug der Klasse L6e, das nicht mit den spezifischen Einstufungskriterien für ein Fahrzeug der Unterklasse L6e-B übereinstimmt, und(10)  maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung (1) ≤ 4 000 W und
L6e-BLeichtes Vierradmobil(9)  geschlossener, höchstens von drei Seiten zugänglicher Fahrer- und Fahrgastraum und(10)  maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung (1) ≤ 6 000 W und
Unter-UnterklassenBezeichnung der Unter-UnterklasseKriterien für die Einstufung in Unter-Unterklassen zusätzlich zu den Kriterien für die Einstufung eines L6e-B-Fahrzeugs
L6e-BPLeichtes Vierradmobil für Personenbeförderung(11)  hauptsächlich für die Beförderung von Personen ausgelegtes L6e-B-Fahrzeug und(12)  L6e-B-Fahrzeug, das nicht dem spezifischen Einstufungskriterium für ein L6e-BU-Fahrzeug entspricht.
L6e-BULeichtes Vierradmobil für Güterbeförderung(11)  ausschließlich für die Beförderung von Gütern ausgelegtes Fahrzeug mit offener oder geschlossener, nahezu ebener und horizontaler Ladefläche, das die folgenden Kriterien erfüllt:a)  
oderb)  eine gleichwertige Ladefläche gemäß voranstehender Definition, die zur Montage von Maschinen und/oder Geräten bestimmt ist, und
c)  ausgelegt mit einer Ladefläche, die durch eine feste Trennwand eindeutig von dem den Fahrzeuginsassen vorbehaltenen Raum abgetrennt ist, und
d)  die Ladefläche ist in der Lage, ein Mindestvolumen aufzunehmen, das einem Würfel mit einer Kantenlänge von 600 mm entspricht.



KlasseBezeichnung der KlasseGemeinsame Einstufungskriterien
L7eSchweres vierrädriges Kraftfahrzeug(4)  vier Räder und eine der unter Artikel 4 Absatz 3 genannten Antriebsformen und(5)  Masse in fahrbereitem Zustand:
(a)  ≤ 450 kg für die Beförderung von Personen
(b)  ≤ 600 kg für die Beförderung von Gütern
und
(6)  L7e-Fahrzeug, das nicht als L6e-Fahrzeuge eingestuft werden kann und
UnterklassenBezeichnung der UnterklasseZusätzliche Kriterien für die Einstufung hinsichtlich der Unterklasse
L7e-ASchweres Straßen-Quad(7)  L7e-Fahrzeug, das nicht mit den spezifischen Einstufungskriterien für ein L7e-B- oder ein L7e-C-Fahrzeug übereinstimmt und(8)  ausschließlich für die Beförderung von Personen ausgelegtes Fahrzeug und
(9)  maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung (1) ≤ 15 kW und
Unter-UnterklassenBezeichnung der Unter-UnterklasseZusätzliche Kriterien für die Einstufung hinsichtlich der Unterklasse
L7e-A1A1 schweres Straßen-Quad(10)  höchstens zwei Sattelsitzplätze, einschließlich des Fahrersitzes, und(11)  Lenkung mittels Lenkstange.
L7e-A2A2 schweres Straßen-Quad(10)  L7e-A-Fahrzeug, das nicht mit den spezifischen Einstufungskriterien für ein L7e-A1-Fahrzeug übereinstimmt, und(11)  höchstens zwei nicht sattelförmige Sitzplätze, einschließlich des Fahrersitzes.
UnterklasseBezeichnung der UnterklasseZusätzliche Kriterien für die Einstufung hinsichtlich der Unterklasse
L7e-BSchweres Gelände-Quad(7)  L7e-Fahrzeug, das nicht mit den spezifischen Einstufungskriterien für ein L7e-C-Fahrzeuge übereinstimmt, und(8)  Bodenfreiheit ≥ 180 mm und
Unter-UnterklassenBezeichnung der Unter-UnterklasseZusätzliche Kriterien für die Einstufung hinsichtlich der Unterklasse
L7e-B1Gelände-Quad(9)  höchstens zwei Sattelsitzplätze, einschließlich des Fahrersitzes, und(10)  für die Lenkung mit einer Lenkstange ausgerüstet und
(11)  bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ≤ 90 km/h und
(12)  Verhältnis Radstand zu Bodenfreiheit ≤ 6.
L7e-B2Side-by-Side-Buggy(9)  anderes L7e-B-Fahrzeug als ein L7e-B1-Fahrzeug und(10)  höchstens drei nicht sattelförmige Sitzplätze, von denen zwei nebeneinander angeordnet sind, einschließlich des Fahrersitzes und
(11)  maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung (1) ≤ 15 kW und
(12)  Verhältnis Radstand zu Bodenfreiheit ≤ 8.



Unter-UnterklassenBezeichnung der Unter-UnterklasseZusätzliche Kriterien für die Einstufung hinsichtlich der Unterklasse
L7e-CSchweres Vierradmobil(7)  L7e-Fahrzeug, das nicht mit den spezifischen Einstufungskriterien für ein L7e-B-Fahrzeug übereinstimmt, und(8)  maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung (1) ≤ 15 kW und
(9)  bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ≤ 90 km/h und
(10)  geschlossener, höchstens von drei Seiten zugänglicher Fahrer- und Fahrgastraum und
Unter-UnterklassenBezeichnung der Unter-UnterklasseKriterien für die Einstufung in Unter-Unterklassen zusätzlich zu den Kriterien für die Einstufung in die Unterklasse L7e-C schwere Vierradmobile
L7e-CPSchweres Vierradmobil für Personenbeförderung(11)  L7e-C-Fahrzeug, das nicht mit den spezifischen Einstufungskriterien für ein L7e-CU-Fahrzeug übereinstimmt, und(12)  höchstens vier nicht sattelförmige Sitze, einschließlich des Fahrersitzes.
L7e-CUSchweres Vierradmobil für Güterbeförderung(11)  ausschließlich für die Beförderung von Gütern ausgelegtes Fahrzeug mit offener oder geschlossener, nahezu ebener und horizontaler Ladefläche, das die folgenden Kriterien erfüllt:a)  
oderb)  eine gleichwertige Ladefläche gemäß voranstehender Definition, die zur Montage von Maschinen und/oder Geräten bestimmt ist, und
c)  ausgelegt mit einer Ladefläche, die durch eine feste Trennwand eindeutig von dem den Fahrzeuginsassen vorbehaltenen Raum abgetrennt ist, und
d)  die Ladefläche ist in der Lage, ein Mindestvolumen aufzunehmen, das einem Würfel mit einer Kantenlänge von 600 mm entspricht, und
(12)  höchstens zwei nicht sattelförmige Sitze, einschließlich des Fahrersitzes.

Anmerkung: Die Erläuterungen zu den Anhängen befinden sich am Ende von Anhang VIII.