Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)
ANHANG III
Indikative Liste der für Meeresgewässer relevanten Ökosystembestandteile, anthropogenen Belastungen und menschlichen Aktivitäten
(im Sinne von Artikel 8 Absatz 1, Artikel 9 Absatz 1 und Absatz 3, Artikel 10 Absatz 1, Artikel 11 Absatz 1 und Artikel 24)
Tabelle 1
Struktur, Funktionen und Prozesse von Meeresökosystemen
von besonderer Relevanz für Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a sowie die Artikel 9 und 11
Komponente | Ökosystem-bestandteile | Mögliche Parameter und Merkmale (Anmerkung 1) | Relevante qualitative Deskriptoren gemäß Anhang I (Anmerkungen 2 und 3) |
Arten | Artengruppen (Anmerkung 4) von Seevögeln, marinen Säugetieren, Reptilien, Fischen und Kopffüßern in der betreffenden Meeresregion bzw. -unterregion | Räumliche und zeitliche Veränderungen, je Art oder Population:— Verbreitung, Abundanz und/oder Biomasse — Größen-, Alters- und Geschlechtsstruktur — Fekundität, Überlebens und Mortalitäts-/Verletzungsraten — Verhalten, einschließlich Bewegung und Migration — Lebensraum der Art (Größe, Eignung) Artenzusammensetzung der Gruppe | (1); (3) |
Biotoptypen | Biotopklassen der Wassersäule (pelagisch) und des Meeresbodens (benthisch) (Anmerkung 5) oder andere Biotoptypen, einschließlich der zugehörigen biologischen Gemeinschaften, in der gesamten Meeresregion oder -unterregion | Je Biotoptyp:— Verbreitung und Ausdehnung (und ggf. Volumen) des Biotoptypen — Artenzusammensetzung, Abundanz und/oder Biomasse (räumliche und zeitliche Veränderungen) — Größen- und Altersstruktur der Arten (soweit relevant) — physikalische, hydrologische und chemische Merkmale Zusätzlich für pelagische Biotoptypen: — Chlorophyll a-Konzentration — Planktonblüten — Häufigkeit und räumliche Ausdehnung | (1); (6) |
Ökosysteme, einschließlich Nahrungs-netze | Struktur, Funktionen und Prozesse der Ökosysteme, einschließlich:— physikalische und hydrologische Merkmale — chemische Merkmale — biologische Merkmale — Funktionen und Prozesse | Räumliche und zeitliche Veränderungen:— Temperatur und Eis — Hydrologie (Wellen- und Strömungsregime; Auftrieb, Vermischung, Verweildauer, Süßwasserzufluss; Meeresspiegel) — Bathymetrie — Trübung (Schwebstoff-/Sedimentfrachten), Lichtdurchlässigkeit, Schall — Substrat und Morphologie des Meeresbodens — Salinität, Nährstoffe (N, P), organischer Kohlenstoff, gelöste Gase (pCO2, O2) und pH-Wert — Interaktion zwischen Biotopen und Arten von Seevögeln, marinen Säugetieren, Reptilien, Fischen und Kopffüßern — pelagisch-benthische Struktur — Produktivität | (1); (4) |
Anmerkungen zu Tabelle 1
Anmerkung 1: Dies ist eine indikative Liste relevanter Parameter und Merkmale für Arten, Biotope und Ökosysteme, die von den Belastungen gemäß Tabelle 2 dieses Anhangs betroffen und für die die gemäß Artikel 9 Absatz 3 festgelegten Kriterien relevant sind. Die für die Überwachung und Bewertung relevanten Parameter und Merkmale sollen gemäß den Anforderungen dieser Richtlinie, einschließlich jenen der Artikel 8 bis 11 der Richtlinie, festgelegt werden.
Anmerkung 2: Die Ziffern in dieser Spalte entsprechen den jeweiligen Nummern in Anhang I.
Anmerkung 3: Tabelle 1 enthält nur die zustandsbezogenen qualitativen Deskriptoren (1), (3), (4) und (6), für die gemäß Artikel 9 Absatz 3 Kriterien festgelegt wurden. Alle anderen in Anhang I genannten — belastungsbezogenen — qualitativen Deskriptoren können für alle Komponenten relevant sein.
Anmerkung 4: Diese Artengruppen werden in Teil II des Anhangs des Beschlusses (EU) 2017/848 der Kommission vom 17. Mai 2017 zur Festlegung der Kriterien und methodischen Standards für die Beschreibung eines guten Umweltzustands von Meeresgewässern und von Spezifikationen und standardisierten Verfahren für die Überwachung und Bewertung sowie zur Aufhebung des Beschlusses 2010/477/EU näher präzisiert (siehe Seite 43 dieses Amtsblatts).
Anmerkung 5: Die Biotopklassen werden in Teil II des Anhangs des Beschlusses (EU) 2017/848 der Kommission näher präzisiert.
Tabelle 2
Anthropogen verursachte Belastungen, Nutzungen und menschliche Aktivitäten in der Meeresumwelt oder mit Auswirkungen auf diese
2a) Anthropogen verursachte Belastungen der Meeresumweltvon besonderer Relevanz für Artikel 8 Absatz 1 Buchstaben a und b sowie die Artikel 9, 10 und 11 | |||
Komponente | Belastung (Anmerkung 1) | Mögliche Parameter | Relevante qualitative Deskriptoren gemäß Anhang I (Anmerkungen 2 und 3) |
Biologisch | Eintrag oder Ausbreitung nicht heimischer Arten | Intensität und räumliche/zeit-lichen Schwankung der Belastung der Meeresumwelt und, soweit relevant, an der QuelleZur Bewertung der Umweltaus-wirkungen der Belastung, relevante Ökosystem-elemente und -parameter aus Tabelle 1 auswählen | (2) |
Eintrag mikrobieller Pathogene | |||
Eintrag genetisch veränderter Arten und Umsiedlung heimischer Arten | |||
Verlust oder Veränderung natürlicher biologischer Gemeinschaften infolge von Ackerbau und Tierhaltung | |||
Störung von Arten (z. B. an Brut-, Rast- und Futterplätzen) durch menschliche Präsenz | |||
Entnahme oder Mortalität/Verletzung wildlebender Arten (durch kommerzielle Fischerei, Freizeitfischerei und andere Aktivitäten) | (3) | ||
Physikalisch | Physikalische Störung des Meeresbodens (vorübergehend oder reversibel) | (6); (7) | |
Physikalischer Verlust (infolge ständiger Veränderung des Substrats oder der Morphologie des Meeresbodens und der Entnahme von Meeresbodensubstrat) | |||
Änderungen der hydrologischen Bedingungen | |||
Stoffe, Abfälle und Energie | Eintrag von Nährstoffen — aus diffusen Quellen, aus Punktquellen, über die Luft | (5) | |
Eintrag organischer Materie — aus diffusen Quellen und Punktquellen | |||
Eintrag anderer Stoffe (z. B. synthetische Stoffe, nicht synthetische Stoffe, Radionuklide) — aus diffusen Quellen, aus Punktquellen, über die Luft, durch akute Verschmutzungsereignisse | (8); (9) | ||
Eintrag von Abfällen (Festabfälle, einschließlich Mikroabfälle) | (10) | ||
Eintrag von anthropogen verursachtem Schall (Impulsschall, Dauerschall) | (11) | ||
Eintrag anderer Formen von Energie (einschließlich elektromagnetischer Felder, Licht und Wärme) | |||
Eintrag von Wasser — aus Punktquellen (z. B. Sole) |
2b) Nutzungen und menschliche Aktivitäten in der Meeresumwelt oder mit Auswirkungen auf diesevon besonderer Relevanz für Artikel 8 Absatz 1 Buchstaben b und c (für Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe c sind nur die mit Stern (*) gekennzeichneten Tätigkeiten relevant) und für Artikel 10 und 13 | |
Komponente | Aktivität |
Physikalische Umstrukturierung von Flüssen, Küstenstreifen oder Meeresboden (Wasserwirtschaft) | Landgewinnung |
Kanalisierung und andere Änderungen von Wasserläufen | |
Küsten- und Hochwasserschutz* | |
Offshore-Strukturen (ausgenommen Strukturen für die Erdöl-/Erdgas-/EE-Gewinnung)* | |
Umstrukturierung der Meeresbodenmorphologie, einschließlich Ausbaggern und Ablagern von Materialien* | |
Entnahme nichtlebender Ressourcen | Abbau von Mineralien (Felsgestein, Metallerze, Kies, Sand, Schill) * |
Gewinnung von Erdöl und Erdgas, einschließlich Infrastruktur* | |
Gewinnung von Salz | |
Entnahme von Wasser * | |
Energieerzeugung | Erzeugung erneuerbarer Energie (Wind-, Wellen- und Gezeitenenergie), einschließlich Infrastruktur* |
Erzeugung nicht erneuerbarer Energie | |
Stromübertragung und Kommunikation (Kabelverlegung)* | |
Entnahme lebender Ressourcen | Fang oder Ernte von Fischen und Schalentieren (gewerbliche/Freizeitfischerei) * |
Verarbeitung von Fischen und Schalentieren* | |
Ernten von Meerespflanzen* | |
Jagen und Sammeln zu anderen Zwecken* | |
Kultivierung lebender Ressourcen | Aquakultur — Marikultur, einschließlich Infrastruktur* |
Aquakultur — Süßwasserkultur | |
Landwirtschaft | |
Forstwirtschaft | |
Verkehr | Verkehrsinfrastruktur* |
Verkehr — Seeverkehr* | |
Verkehr — Luftverkehr* | |
Verkehr — Landverkehr* | |
Städtische und industrielle Nutzungen | Städtische Nutzungen |
Industrielle Nutzungen | |
Abfallbehandlung und -entsorgung* | |
Tourismus und Freizeit | Tourismus- und Freizeitinfrastruktur* |
Tourismus- und Freizeitaktivitäten* | |
Sicherheit/Verteidigung | Militärische Aktivitäten (vorbehaltlich Artikel 2 Absatz 2) |
Bildung und Forschung | Forschungs-, Erhebungs- und Bildungsaktivitäten* |
Anmerkungen zu Tabelle 2
Anmerkung 1: Die Bewertung von Belastungen soll den Umfang der Belastung der Meeresumwelt und gegebenenfalls den Umfang des Eintrags (aus Quellen an Land oder aus der Luft) in die Meeresumwelt umfassen.
Anmerkung 2: Die Ziffern in dieser Spalte entsprechend den jeweiligen Nummern in Anhang I.
Anmerkung 3: Tabelle 2a enthält nur die belastungsbezogenen qualitativen Deskriptoren (2), (3), (5), (6), (7), (8), (9), (10) und (11), für die gemäß Artikel 9 Absatz 3 Kriterien festgelegt wurden. Alle anderen in Anhang I genannten zustandsbezogenen qualitativen Deskriptoren können für jede Komponente relevant sein.