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Richtlinie (EG) 2008/56

Richtlinie (EG) 2008/56

Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)

ANHANG III

ANHANG III

Indikative Liste der für Meeresgewässer relevanten Ökosystembestandteile, anthropogenen Belastungen und menschlichen Aktivitäten

(im Sinne von Artikel 8 Absatz 1, Artikel 9 Absatz 1 und Absatz 3, Artikel 10 Absatz 1, Artikel 11 Absatz 1 und Artikel 24)



Tabelle 1

Struktur, Funktionen und Prozesse von Meeresökosystemen

von besonderer Relevanz für Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a sowie die Artikel 9 und 11

KomponenteÖkosystem-bestandteileMögliche Parameter und Merkmale (Anmerkung 1)Relevante qualitative Deskriptoren gemäß Anhang I (Anmerkungen 2 und 3)
ArtenArtengruppen (Anmerkung 4) von Seevögeln, marinen Säugetieren, Reptilien, Fischen und Kopffüßern in der betreffenden Meeresregion bzw. -unterregionRäumliche und zeitliche Veränderungen, je Art oder Population:— Verbreitung, Abundanz und/oder Biomasse
— Größen-, Alters- und Geschlechtsstruktur
— Fekundität, Überlebens und Mortalitäts-/Verletzungsraten
— Verhalten, einschließlich Bewegung und Migration
— Lebensraum der Art (Größe, Eignung)
Artenzusammensetzung der Gruppe
(1); (3)
BiotoptypenBiotopklassen der Wassersäule (pelagisch) und des Meeresbodens (benthisch) (Anmerkung 5) oder andere Biotoptypen, einschließlich der zugehörigen biologischen Gemeinschaften, in der gesamten Meeresregion oder -unterregionJe Biotoptyp:— Verbreitung und Ausdehnung (und ggf. Volumen) des Biotoptypen
— Artenzusammensetzung, Abundanz und/oder Biomasse (räumliche und zeitliche Veränderungen)
— Größen- und Altersstruktur der Arten (soweit relevant)
— physikalische, hydrologische und chemische Merkmale
Zusätzlich für pelagische Biotoptypen:
— Chlorophyll a-Konzentration
— Planktonblüten — Häufigkeit und räumliche Ausdehnung
(1); (6)
Ökosysteme, einschließlich Nahrungs-netzeStruktur, Funktionen und Prozesse der Ökosysteme, einschließlich:— physikalische und hydrologische Merkmale
— chemische Merkmale
— biologische Merkmale
— Funktionen und Prozesse
Räumliche und zeitliche Veränderungen:— Temperatur und Eis
— Hydrologie (Wellen- und Strömungsregime; Auftrieb, Vermischung, Verweildauer, Süßwasserzufluss; Meeresspiegel)
— Bathymetrie
— Trübung (Schwebstoff-/Sedimentfrachten), Lichtdurchlässigkeit, Schall
— Substrat und Morphologie des Meeresbodens
— Salinität, Nährstoffe (N, P), organischer Kohlenstoff, gelöste Gase (pCO2, O2) und pH-Wert
— Interaktion zwischen Biotopen und Arten von Seevögeln, marinen Säugetieren, Reptilien, Fischen und Kopffüßern
— pelagisch-benthische Struktur
— Produktivität
(1); (4)

Anmerkungen zu Tabelle 1

Anmerkung 1: Dies ist eine indikative Liste relevanter Parameter und Merkmale für Arten, Biotope und Ökosysteme, die von den Belastungen gemäß Tabelle 2 dieses Anhangs betroffen und für die die gemäß Artikel 9 Absatz 3 festgelegten Kriterien relevant sind. Die für die Überwachung und Bewertung relevanten Parameter und Merkmale sollen gemäß den Anforderungen dieser Richtlinie, einschließlich jenen der Artikel 8 bis 11 der Richtlinie, festgelegt werden.

Anmerkung 2: Die Ziffern in dieser Spalte entsprechen den jeweiligen Nummern in Anhang I.

Anmerkung 3: Tabelle 1 enthält nur die zustandsbezogenen qualitativen Deskriptoren (1), (3), (4) und (6), für die gemäß Artikel 9 Absatz 3 Kriterien festgelegt wurden. Alle anderen in Anhang I genannten — belastungsbezogenen — qualitativen Deskriptoren können für alle Komponenten relevant sein.

Anmerkung 4: Diese Artengruppen werden in Teil II des Anhangs des Beschlusses (EU) 2017/848 der Kommission vom 17. Mai 2017 zur Festlegung der Kriterien und methodischen Standards für die Beschreibung eines guten Umweltzustands von Meeresgewässern und von Spezifikationen und standardisierten Verfahren für die Überwachung und Bewertung sowie zur Aufhebung des Beschlusses 2010/477/EU näher präzisiert (siehe Seite 43 dieses Amtsblatts).

Anmerkung 5: Die Biotopklassen werden in Teil II des Anhangs des Beschlusses (EU) 2017/848 der Kommission näher präzisiert.

Tabelle 2

Anthropogen verursachte Belastungen, Nutzungen und menschliche Aktivitäten in der Meeresumwelt oder mit Auswirkungen auf diese



2a)  Anthropogen verursachte Belastungen der Meeresumweltvon besonderer Relevanz für Artikel 8 Absatz 1 Buchstaben a und b sowie die Artikel 9, 10 und 11
KomponenteBelastung (Anmerkung 1)Mögliche ParameterRelevante qualitative Deskriptoren gemäß Anhang I (Anmerkungen 2 und 3)
BiologischEintrag oder Ausbreitung nicht heimischer ArtenIntensität und räumliche/zeit-lichen Schwankung der Belastung der Meeresumwelt und, soweit relevant, an der QuelleZur Bewertung der Umweltaus-wirkungen der Belastung, relevante Ökosystem-elemente und -parameter aus Tabelle 1 auswählen
(2)
Eintrag mikrobieller Pathogene
Eintrag genetisch veränderter Arten und Umsiedlung heimischer Arten
Verlust oder Veränderung natürlicher biologischer Gemeinschaften infolge von Ackerbau und Tierhaltung
Störung von Arten (z. B. an Brut-, Rast- und Futterplätzen) durch menschliche Präsenz
Entnahme oder Mortalität/Verletzung wildlebender Arten (durch kommerzielle Fischerei, Freizeitfischerei und andere Aktivitäten)(3)
PhysikalischPhysikalische Störung des Meeresbodens (vorübergehend oder reversibel)(6); (7)
Physikalischer Verlust (infolge ständiger Veränderung des Substrats oder der Morphologie des Meeresbodens und der Entnahme von Meeresbodensubstrat)
Änderungen der hydrologischen Bedingungen
Stoffe, Abfälle und EnergieEintrag von Nährstoffen — aus diffusen Quellen, aus Punktquellen, über die Luft(5)
Eintrag organischer Materie — aus diffusen Quellen und Punktquellen
Eintrag anderer Stoffe (z. B. synthetische Stoffe, nicht synthetische Stoffe, Radionuklide) — aus diffusen Quellen, aus Punktquellen, über die Luft, durch akute Verschmutzungsereignisse(8); (9)
Eintrag von Abfällen (Festabfälle, einschließlich Mikroabfälle)(10)
Eintrag von anthropogen verursachtem Schall (Impulsschall, Dauerschall)(11)
Eintrag anderer Formen von Energie (einschließlich elektromagnetischer Felder, Licht und Wärme)
Eintrag von Wasser — aus Punktquellen (z. B. Sole)



2b)  Nutzungen und menschliche Aktivitäten in der Meeresumwelt oder mit Auswirkungen auf diesevon besonderer Relevanz für Artikel 8 Absatz 1 Buchstaben b und c (für Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe c sind nur die mit Stern (*) gekennzeichneten Tätigkeiten relevant) und für Artikel 10 und 13
KomponenteAktivität
Physikalische Umstrukturierung von Flüssen, Küstenstreifen oder Meeresboden (Wasserwirtschaft)Landgewinnung
Kanalisierung und andere Änderungen von Wasserläufen
Küsten- und Hochwasserschutz*
Offshore-Strukturen (ausgenommen Strukturen für die Erdöl-/Erdgas-/EE-Gewinnung)*
Umstrukturierung der Meeresbodenmorphologie, einschließlich Ausbaggern und Ablagern von Materialien*
Entnahme nichtlebender RessourcenAbbau von Mineralien (Felsgestein, Metallerze, Kies, Sand, Schill) *
Gewinnung von Erdöl und Erdgas, einschließlich Infrastruktur*
Gewinnung von Salz
Entnahme von Wasser *
EnergieerzeugungErzeugung erneuerbarer Energie (Wind-, Wellen- und Gezeitenenergie), einschließlich Infrastruktur*
Erzeugung nicht erneuerbarer Energie
Stromübertragung und Kommunikation (Kabelverlegung)*
Entnahme lebender RessourcenFang oder Ernte von Fischen und Schalentieren (gewerbliche/Freizeitfischerei) *
Verarbeitung von Fischen und Schalentieren*
Ernten von Meerespflanzen*
Jagen und Sammeln zu anderen Zwecken*
Kultivierung lebender RessourcenAquakultur — Marikultur, einschließlich Infrastruktur*
Aquakultur — Süßwasserkultur
Landwirtschaft
Forstwirtschaft
VerkehrVerkehrsinfrastruktur*
Verkehr — Seeverkehr*
Verkehr — Luftverkehr*
Verkehr — Landverkehr*
Städtische und industrielle NutzungenStädtische Nutzungen
Industrielle Nutzungen
Abfallbehandlung und -entsorgung*
Tourismus und FreizeitTourismus- und Freizeitinfrastruktur*
Tourismus- und Freizeitaktivitäten*
Sicherheit/VerteidigungMilitärische Aktivitäten (vorbehaltlich Artikel 2 Absatz 2)
Bildung und ForschungForschungs-, Erhebungs- und Bildungsaktivitäten*

Anmerkungen zu Tabelle 2

Anmerkung 1: Die Bewertung von Belastungen soll den Umfang der Belastung der Meeresumwelt und gegebenenfalls den Umfang des Eintrags (aus Quellen an Land oder aus der Luft) in die Meeresumwelt umfassen.

Anmerkung 2: Die Ziffern in dieser Spalte entsprechend den jeweiligen Nummern in Anhang I.

Anmerkung 3: Tabelle 2a enthält nur die belastungsbezogenen qualitativen Deskriptoren (2), (3), (5), (6), (7), (8), (9), (10) und (11), für die gemäß Artikel 9 Absatz 3 Kriterien festgelegt wurden. Alle anderen in Anhang I genannten zustandsbezogenen qualitativen Deskriptoren können für jede Komponente relevant sein.