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Richtlinie (EG) 2001/23

Richtlinie (EG) 2001/23

Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen

  • KAPITEL IV: Schlussbestimmungen

Art. 10

Die Kommission unterbreitet dem Rat vor dem 17. Juli 2006 einen Bericht, in dem die Auswirkungen der Bestimmungen dieser Richtlinie untersucht werden. ²Sie legt gegebenenfalls die erforderlichen Änderungsvorschläge vor.