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BQFG

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Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen

  • Teil 1: Allgemeiner Teil

§ 1 Zweck des Gesetzes

Dieses Gesetz dient der besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung zu ermöglichen.