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Auslandsreisekostenverordnung
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Auslandsreisekostenverordnung
Verordnung über die Reisekostenvergütung bei Auslandsdienstreisen
§ 7 Übergangsvorschrift
Bei Auslandsdienstreisebeginn vor und Auslandsdienstreiseende nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird Reisekostenvergütung nach den vor dem Inkrafttreten geltenden Vorschriften gezahlt, wenn dies für den Auslandsdienstreisenden günstiger ist.
Auslandsreisekostenverordnung
Eingangsformel
§ 1
Geltung des Bundesreisekostengesetzes, Dienstreiseanordnung und -genehmigung
§ 2
Kostenerstattung
§ 3
Auslandstagegeld, Auslandsübernachtungsgeld
§ 4
Grenzübertritt
§ 5
Reisekostenvergütung bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort, Kostenerstattung für das Beschaffen klimagerechter Bekleidung
§ 6
Erkrankung während der Auslandsdienstreise
§ 7
Übergangsvorschrift
§ 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten