Zollverwaltungsgesetz
- Teil V: Zollverwaltung, Beistandspflichten
§ 17a Zentralstelle für Risikoanalyse
Die Dienststellen der Zollverwaltung, insbesondere der Zollabfertigungs- und Prüfungsdienst, werden bei ihrer Aufgabenwahrnehmung von einer Zentralstelle durch ein automationsgestütztes System der Risikoanalyse unterstützt. ²Die konkreten Aufgaben der Zentralstelle im Rahmen des § 1, ihren Sitz sowie ihre Organisation und Ausstattung bestimmt das Bundesministerium der Finanzen.
- Zollverwaltungsgesetz
- Teil I: Erfassung des Warenverkehrs
- Teil II: Erlangung einer zollrechtlichen Bestimmung
- Teil III: Befugnisse der Zollverwaltung
- Teil IV: Vorschriften für Grundstücke und Bauten im grenznahen Raum
- Teil V: Zollverwaltung, Beistandspflichten
- Teil VI: Sondervorschriften für Freizonen und andere Teile des Hoheitsgebiets
- Teil VII: Sonstige Vorschriften
- Teil VIII: Sonstige Ermächtigungen
- Teil IX: Steuerordnungswidrigkeiten, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Reiseverkehr