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Wohnungseigentumsgesetz
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Wohnungseigentumsgesetz
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
IV. Teil: Ergänzende Bestimmungen
§ 64 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Wohnungseigentumsgesetz
I. Teil: Wohnungseigentum
§ 1
Begriffsbestimmungen
1. Abschnitt: Begründung des Wohnungseigentums
§ 2
Arten der Begründung
§ 3
Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
§ 4
Formvorschriften
§ 5
Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
§ 6
Unselbständigkeit des Sondereigentums
§ 7
Grundbuchvorschriften
§ 8
Teilung durch den Eigentümer
§ 9
Schließung der Wohnungsgrundbücher
2. Abschnitt: Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
§ 10
Allgemeine Grundsätze
§ 11
Unauflöslichkeit der Gemeinschaft
§ 12
Veräußerungsbeschränkung
§ 13
Rechte des Wohnungseigentümers
§ 14
Pflichten des Wohnungseigentümers
§ 15
Gebrauchsregelung
§ 16
Nutzungen, Lasten und Kosten
§ 17
Anteil bei Aufhebung der Gemeinschaft
§ 18
Entziehung des Wohnungseigentums
§ 19
Wirkung des Urteils
3. Abschnitt: Verwaltung
§ 20
Gliederung der Verwaltung
§ 21
Verwaltung durch die Wohnungseigentümer
§ 22
Besondere Aufwendungen, Wiederaufbau
§ 23
Wohnungseigentümerversammlung
§ 24
Einberufung, Vorsitz, Niederschrift
§ 25
Mehrheitsbeschluß
§ 26
Bestellung und Abberufung des Verwalters
§ 27
Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
§ 28
Wirtschaftsplan, Rechnungslegung
§ 29
Verwaltungsbeirat
4. Abschnitt: Wohnungserbbaurecht
§ 30
II. Teil: Dauerwohnrecht
§ 31
Begriffsbestimmungen
§ 32
Voraussetzungen der Eintragung
§ 33
Inhalt des Dauerwohnrechts
§ 34
Ansprüche des Eigentümers und der Dauerwohnberechtigten
§ 35
Veräußerungsbeschränkung
§ 36
Heimfallanspruch
§ 37
Vermietung
§ 38
Eintritt in das Rechtsverhältnis
§ 39
Zwangsversteigerung
§ 40
Haftung des Entgelts
§ 41
Besondere Vorschriften für langfristige Dauerwohnrechte
§ 42
Belastung eines Erbbaurechts
III. Teil: Verfahrensvorschriften
§ 43
Zuständigkeit
§ 44
Bezeichnung der Wohnungseigentümer in der Klageschrift
§ 45
Zustellung
§ 46
Anfechtungsklage
§ 47
Prozessverbindung
§ 48
Beiladung, Wirkung des Urteils
§ 49
Kostenentscheidung
§ 50
Kostenerstattung
IV. Teil: Ergänzende Bestimmungen
§ 61
§ 62
Übergangsvorschrift
§ 63
Überleitung bestehender Rechtsverhältnisse
§ 64
Inkrafttreten