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Wirtschaftsstrafgesetz
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Wirtschaftsstrafgesetz
Gesetz zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts
Dritter Abschnitt: Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 23 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Wirtschaftsstrafgesetz
Erster Abschnitt: Ahndung von Zuwiderhandlungen im Bereich des Wirtschaftsrechts
§ 1
Strafbare Verstöße gegen Sicherstellungsvorschriften
§ 2
Ordnungswidrige Verstöße gegen Sicherstellungsvorschriften
§ 3
Verstöße gegen die Preisregelung
§ 4
Preisüberhöhung in einem Beruf oder Gewerbe
§ 5
Mietpreisüberhöhung
§ 6
Durchführung einer baulichen Veränderung in missbräuchlicher Weise
Zweiter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften
§ 7
Einziehung
§ 8
Abführung des Mehrerlöses
§ 9
Rückerstattung des Mehrerlöses
§ 10
Selbständige Abführung des Mehrerlöses
§ 11
Verfahren
§ 13
Besondere Vorschriften für das Strafverfahren
Dritter Abschnitt: Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 16
Verweisungen
§ 21
Begriffsbestimmung
§ 23
Inkrafttreten